Beschluss:

 

 


 

Herr Chrobot stellt den Antrag abzustimmen, ob Stadtverordnete, welche Pächter einer Garage sind, hinsichtlich dessen Beschlüsse befangen sind.

Seiner Auffassung betrifft Stadtverordnete mit Garage kein Mitwirkungsverbot.

Der Schriftwechsel zwischen ihm und Frau Pollex liegt jedem Abgeordneten vor.

 

Herr Krakow übergibt zur Abstimmung des Antrages die Sitzungsleitung an Herrn Bubner, da er selbst Garagenpächter ist.

 

Herr Krakow übergibt zur Abstimmung des Antrages die Sitzungsleitung an Herrn Bubner, da er selbst Garagenpächter ist.

 

Herr Bubner bittet um Abstimmung zum Antrag auf Befangenheit der Garagenpächter:

Herr Krakow und Herr Chrobot nehmen als Pächter nicht an der Abstimmung teil.

Ja 1

Nein 12

Enthaltung 0

 

Befangenheit liegt demnach nicht vor.

 

Herr Krakow übernimmt die Sitzungsleitung.

Herr Exler informiert, dass Gespräche mit Garagenbesitzern durchgeführt wurden, daraus ergaben sich verschiedene Fragen. Unter anderem, wie man die neuen Verträge erhält, wie man verfährt, wenn die Garage an einen neuen Nutzer übergeben werden soll und Fragen zur Haftung bzw. zur Stromversorgung.

Herr Exler antwortete, dass die Verträge allen Garagennutzern auf dem Postweg zur Verfügung gestellt werden. Zur Frage des Eigentümerwechsels antwortete Herr Exler, dass die bisherigen Vertragspartner den neuen Nutzer benennen müssen und dieser dann einen neuen Vertrag bekommt. Bei einer Abgabe ohne direkten Nachfolger ist eine Übergabe zum Jahresende möglich. Die Stromfrage soll so geregelt werden, dass die Stromversorgung eine private Angelegenheit der Mieter bleibt.

Es gab noch die Frage, ob die Eigentümer gegen Diebstahl versichert sind. Fremdes Eigentum ist nicht versichert, ebenso weniges Inventar. Bei zerstörten Türen bzw. Toren besteht Deckungsschutz über die Gebäudeversicherung der Stadt Peitz.

 

 

Ein Chrobot erklärt, dass es Einigkeit über die Inhalte des Mietvertrags gab, jedoch fehlt eine neue Kosteneinschätzung der Renovierungsarbeiten, weshalb die Höhe des Mietzinses nicht festgelegt werden kann.

 

Herr Chrobot beantragt diesen Tagesordnungspunkt in den Hauptausschuss zu vertagen und bittet um Klärung und Zuarbeit der offenen Fragen für eine sachgerechte Bewertung des Mietpreises.

-          prozentual erforderliche Dachsanierungen der Garagen

-          Zustand der Garagentore und Fassaden

-          Zustand der baulichen Substanz der Bauhülle

-          Kostenschätzung eines zu erwartenden Sanierungsaufwandes in den nächsten 5 Jahren

-          Deckungslücke des erwarteten/geschätzten Sanierungsaufwandes im Verhältnis zu der mit dem Mietpreis eingenommenen Instandhaltungspauschale je Garage

 

Herr Minetzke gibt zu bedenken, dass eine eigenständige Stromversorgung für Mieter nicht effektiv ist, eine eventuelle Lösung könnte möglicherweise ein zentraler Stromanschluss sein.

Herr Exler erklärt, dass kleine Reparaturen Sache der Mieter bleiben. Große Reparaturen sollen einheitlich vom Vermieter durchgeführt werden. Eine Auflistung über alle Renovierungsarbeiten der nächsten Jahre sei nicht möglich. Ein erster Schritt wird die Strominstallation sein.

 

Herr Krakow bittet um Abstimmung zum Antrag der CDU Fraktion auf Verweisung des Tagesordnungspunktes in den Hauptausschuss.

 

Abstimmung

Ja 15

Nein 0

Enthaltung 0

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen