Berichterstatter: Diana Mucha

 

Information:

 

Der Bieter Nr. 4 wurde mit der Fortschreibung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes beauftragt.

 


 

Frau Mucha erläutert die Sachdarstellung und geht näher auf die Forderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes ein. Nach diesem müssen Ämter als Aufgabenträger des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung eine Gefahren- und Risikoanalyse erstellen. Der Gefahrenabwehrbedarfsplan ist den örtlichen Verhältnissen anzupassen. Die Personal- und Sachausstattung der Wehren sowie eine angemessene Löschwasserversorgung sind zu bestimmen.

 

Der Gefahrenabwehrbedarfsplan im Amt Peitz ist aus dem Jahr 2007 und wird im Zuge der Erstellung der Gefahren- und Risikoanalyse mit aufgenommen und überarbeitet.

 

Sie erläutert weiter, dass ein Leistungsinhalt eine Vor-Ort-Besichtigung sein wird. Demnach wird jedes Feuerwehrgerätehaus begutachtet. Dabei werden die Erreichbarkeit der Wehr, die Wegeführung und die örtlichen Begebenheiten analysiert und dokumentiert.

 

Es wird kurz zur Alarm- und Ausrückeordnung diskutiert. In der Vergangenheit gab es dort unterschiedliche Auffassungen, so Herr Nattke und nennt Beispiele bei Einsätzen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Alarm- und Ausrückeordnung Aufgabe des Landkreises Spree-Neiße sei. Es wäre deshalb wichtig, die entsprechenden Hinweise aus der heutigen Sitzung an den Landkreis weiterzuleiten. Die Amtsleitung wird sich an den Landkreis wenden. Es wird um Antwort gebeten.

 

Der Amtsausschuss und die Ortswehren werden entsprechend informiert und einbezogen.

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

Die Information wird zur Kenntnis genommen. 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen