Es gibt Einwendungen des öffentlichen Teils der 24. Sitzung der Gemeindevertretung Drachhausen.

 

Auf Antwort wartet man noch wegen der beschlossenen 30er Zone am Sport- und Spielplatz.

 

Herr Henke hat sich bei Herrn Felix vom Boden- und Wasserverband wegen der Biber an der Kuhstallstraße erkundigt, man darf nichts wegen der Bäume und dem Biber unternehmen. Wäre mit Strafen verbunden.

 

Herr Duhra weist daraufhin, dass es ein Entwässerungsgraben ist und die Grundstückbesitzer angeschrieben werden müssten.

Herr Henke bittet dem Amt, dem Boden- und Wasserverband einen Hinweis zugeben, dass die Biber Schäden in der Nähe der Kuhstallstraße verursachen und am Schwellaweg die Pappeln eine Gefahr darstellen. Vielleicht sollten die Grundstücksbesitzer angeschrieben werden, um die Gefahr zu beseitigen.

 

Herr Hannusch fragt nach, warum TOP 7 nicht auf der heutigen Tagesordnung steht.

Frau Lichtblau gibt nach Informationen weiter, dass die Situation in der Kita Drachhausen mit den Kochneben- und Wäscheleistungen zufriedenstellend ist. Man sieht momentan keinen Handlungsbedarf. Herr C. Ulbricht erläutert noch einmal die Hintergründe der Beschlussvorlage. Es war geplant eine amtsübergreifende Ausschreibung der Leistungen vorzunehmen.

 

Herr Duhra spricht den Traktor Erwerb- und Verkauf nochmal an.

Es entsteht eine Diskussion. Herr Henke erläutert, dass die Ausschreibung ordnungsgemäß erfolgt ist.

 

Es wurde nachgefragt, ob es eine Grundgebühr für die Trinkwasserleitung zur Trauerhalle erhoben wird.

Frau Lichtblau wird dies überprüfen und zur nächsten Sitzung bekanntgeben.

 

Herr Henke teilt mit, dass die Ergänzungskraft aus der Kita nicht mehr beschäftigt ist und es keinen Ersatz dafür geben wird.

Herr Henke wird veranlassen, dass in TOP 2 korrigiert wird: Antrag bezüglich der

Tonnagebegrenzung nach erfolgter Verkehrszählung.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen