Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Peitz/Picnjo beschließt, das laufende Auswahlverfahren für die Neubesetzung der Stelle des Amtsdirektors (m/w/d) zu beenden.


Die Mitglieder des Amtsausschusses haben die Beschlussvorlage erhalten und Herr Sonke gibt den Sachverhalt noch einmal wieder.

 

Fünf Bewerber haben sich im Rahmen der veröffentlichten Stellenausschreibung fristgerecht bis zum 23.05.2023 für die Stelle des Amtsdirektors (m-w-d) beworben.

 

Zwei Bewerber haben Ihre Kandidatur zurückgezogen. Drei Bewerber/innen haben sich in Vorstellungsgesprächen den Fragen des Amtsausschusses gestellt. Davon ein Bewerber und eine Bewerberin am 12.06.2023 und ein weiterer Bewerber in der Sitzung des Amtsausschusses Peitz/Picnjo am 26.06.2023.

 

Nach § 138 Abs. 1 Satz 4 BbgKVerf muss ein Amtsdirektor/in mindestens die Befähigung zum gehobenen allgemeinen Verwaltungs- und Justizdienst oder eine vergleichbare Befähigung besitzen und eine ausreichen Erfahrung für das Amt nachweisen.

 

Nach Sichtung der eingereichten Bewerbungsunterlagen und geführten

Vorstellungsgesprächen, konnte kein Bewerber/in die gesetzlichen Voraussetzungen und den gestellten Anforderungen vollumfänglich erfüllen, um die Stelle des Amtsdirektors (m-w-d) bekleiden zu können. ​

 

 

In der geführten Diskussion waren die Mitglieder des Amtsausschusses mehrheitlich der

Auffassung, das laufende Auswahlverfahren – vorbehaltlich des heutigen Termins - für die Neubesetzung der Stelle des Amtsdirektors (m-w-d) zu beenden.

 

Es wurde im Nachgang der letzten Sitzung ein Erfahrungsaustausch vollzogen und es wurde einheitlich benannt, dass das Verfahren zur Wahl einer/einen neuen Amtsdirektor/in (m-w-d) ohne eine Neubesetzung beendet werden soll.

 

Im Zuge der Auswertung des Verfahrens verweist Herr Sonke noch einmal auf die

Geschäftsordnung des Amtsausschusses spricht sein absolutes Unverständnis aus.

Er zitiert eine E-Mail eines/r Bewerber/in. In dieser E-Mail wurden Details aus dem

Nichtöffentlichen Teil des Amtsausschusses genannt, die nur die Mitglieder des

Amtsausschusses wissen konnten.

 

Herr Sonke appelliert an das Gremium und deren Verschwiegenheitspflicht und weist

daraufhin, dass bei Widerhandlung gegen die Verschwiegenheitspflicht ein Disziplinarverfahren drohen kann.

 

Anscheinend ist die Tragweite dessen nicht erkannt worden. Zum einen gefährdet es das

Verfahren an sich und alle weiteren Einhaltungen von Fristen, die mit diesem Verfahren

verbunden sind.

 

Beschluss: AP/BAD/155/2023

Der Amtsausschuss des Amtes Peitz/Picnjo beschließt, das laufende Auswahlverfahren

für die Neubesetzung der Stelle des Amtsdirektors (m-w-d) zu beenden.

 

Abstimmung

Ja:16

Nein: 0

Enthaltung:0

 

Anmerkungen zum weiteren Verlauf werden vom Vorsitzenden bekannt gegeben: ​

 

1. Den Ausgang des Verfahrens wird den drei Bewerbern (m-w-d) mitgeteilt und diese haben eine vierwöchige Einspruchsfrist. Die Frist muss abgewartet werden hinsichtlich eines Widerspruchverfahrens.

 

2. Bei Betrachtung der Zeitschiene könnte eine Einleitung eines neuen Ausschreibeverfahrens erst Mitte/Ende Oktober erfolgen und bei einer Laufzeit von 1-2 Monaten, würde die Beendigung der Ausschreibung in der Weihnachtszeit liegen.

 

3. Die nächste Sitzung wird dennoch schnellstmöglich – nach Einhaltung der Frist –

stattfinden.

 

Herr Sonke informiert darüber, dass eine Antragsstellung zweier Amtsausschussmitglieder gemäß § 138 Abs.2 BbgKVerf vorliegt. Dieser Antrag wurde am 05.07.2023 gestellt und konnte aber nicht mehr auf die Tagesordnung gesetzt werden, da sonst die 15 Tagesfrist gem. Geschäftsordnung des Amtsausschusses (§3 Abs.2) nicht eingehalten wurde.

 

Des Weiteren kann dieser Antrag auch erst nach Verstreichen der Widerspruchsfrist bearbeitet werden. Es wird auf den öffentlichen Teil verwiesen, so dass keine weiteren Anmerkungen diesbezüglich erfolgen.

 

Die Abgeordneten bitten um unverzügliche Übersendung des Dokuments.

 

Herr Sonke beendet die Sitzung um 17:17 Uhr. Herr Krakow kommt zur Sitzung 17:17 Uhr dazu.

 

Peitz, den 04.08.2023

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …17…….

Davon anwesend …16…

 

Abstimmung  …16……  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen