Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt:

Zur Durchführung des Peitzer Fischerfestes 2023 werden dem Peitzer Fischerfestverein e.V. Bereiche des Volksparkes gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.500 € zur Verfügung gestellt.

 


Herr Krakow erläutert die Beschlussvorlage. Er informiert, dass die schriftliche Kündigung der COEX mit sofortiger Wirkung nun vorliegt. Herr Huhle erläutert, dass ein Vertrag für die Nutzung des Volksparks abzuschließen ist. Der Beschluss dient als Grundlage der Höhe der Nutzungsgebühr. Es muss festgelegt werden, welchen Bereich der Fischerfestverein für das Fischerfest des Volksparks nutzen darf.

 

Herr Bubner erklärt, dass die schweren Fahrzeuge auf dem Parkplatz Fischerstraße abgestellt werden sollten. Kleinere Stände könnten an den Seiten in Richtung Siedlungsstraße stehen.

 

Frau Leschniewski fragt an, warum die Nutzungsgebühr des Musikfestes am Wochenende 1.000,00 € entsprach und für das Fischerfest 500,00 € mehr verlangt wird.

Herr Schulz erklärt, dass es sich beim Fischerfest um einen weiteren Tag handelt und so die 500,00 € zustande kommen.

 

Im Vertrag der Nutzung des Volksparks soll aufgenommen werden, dass die Nutzung für Stände (2,50 m tiefe Stände) nur entlang des Weges in der beruhigten Zone gestattet sind. Der Satz über die mündliche Verständigung der Nutzungsbereiche entfällt somit.

 

Herr Krakow verliest die Beschlussvorlage und es erfolgt die Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …8…….

Davon anwesend …8…

 

Abstimmung  ……8…  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen