Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt, das Vermessungsbüro ÖbVI Falko Marr, Madlower Hauptstraße 7, 03050 Cottbus mit den Vermessungsleistungen zur Feststellung und Abmarkung der Eigentumsgrenzen entlang der B 168 und der L 50 im Bereich des Historischen Altstadtkerns zu beauftragen.


Herr Exler erläutert die Beschlussvorlage.

 

Herr Stecklina fragt an, ob der Stadt dahingehend noch Kosten anfallen. Herr Exler erklärt, dass dazu noch nichts bekannt ist, aber es wahrscheinlich einen Ausgleich geben wird. Frau Hölzner erklärt, dass Mittel aus der Städtebauförderung zum Einsatz kommen. Den Eigenanteil teilen sich der Landesbetrieb Straßenwesen und die Stadt Peitz.

 

Frau Leschniewski möchte den Zuschuss erläutert haben. Herr Exler erklärt, dass es sich um eine Bundesstraße und eine Landesstraße handelt. Der Zuschuss kommt von dem Landesbetrieb Straßenwesen und gibt einen Zuschuss für Bundes- und Landesstraßen.

 

Herr Schulz fragt an, ob es Auswirkungen auf private Grundstücke hat.

Frau Mucha erläutert, dass sich bei einer Vermessung des Öfteren die Grenzen der Grundstücke verschieben. Es könnte immer vorkommen, jedoch hier würde es nicht erheblich sein.

 

Herr Bubner weist darauf hin, dass man alles bereinigen sollte und gegebenenfalls das mit den privaten Eigentümern klärt. Herr Exler verständigt sich dahingehend mit dem Vermesser.

 

Es gibt keine weiteren Fragen. Herr Krakow verliest die Beschlussvorlage und es erfolgt die Abstimmung. 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……8….

Davon anwesend …8…

 

Abstimmung  ……8…  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen