Beschluss:

 

 


Herr Kindschuh fordert die Gemeinde weiterhin auf, gegen die Beendigung der Gießwasserentschädigung durch die LEAG vorzugehen. Er nimmt Bezug  auf den TOP 11 im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Herr Kindschuh bemängelt die allgemein gehaltene Formulierung des Tagesordnungspunktes, dass das Gutachten nicht öffentlich besprochen wird. Für ihn gehört dieser TOP in den öffentlichen Teil. Frau Hölzner erklärt, dass die Veröffentlichung im nächsten Amtsblatt erfolgt. Danach ist für jede Person eine Angebotsabgabe für den Kauf des Objektes möglich.

Der Ortsbeirat Drewitz hat über den Verkauf entschieden.

Auf die Frage, warum die Schulcontainer gemietet werden, führt Frau Hölzner aus: Die Zuständigkeit für die Schulen liegt im Amt Peitz/Picnjo. Ein Angebot zum Kauf von Containern wird nur in besonderen Fällen von den Firmen angeboten. Bei einem Kaufangebot werden die Lieferfristen zum Jahresende 2023 angeboten. Die Nutzung der Schulcontainer muss zum Schuljahresanfang im August 2023 gewährleistet sein, damit eine Zweizügigkeit Bestand haben kann. Es handelt sich um 3 Container mit 3 Schulräumen, Sanitärbereich und Vorbereitungsraum.

Der fehlende Beamer im Sitzungssaal wird angesprochen und die Frage gestellt, wann ein neuer Beamer angeschafft wird? Eine Prüfung soll erfolgen.

Herr Langewald fragt nach einer Sitzung mit den Garagenbesitzern zu Garagenmietpreisen. Frau Hölzner stellt eine Sitzung, nach Einzelgesprächen, Begutachtung der Garagen und Kalkulierung eines Garagenpachtbetrages, in Aussicht. Weiterhin möchte er wissen, auf welcher Grundlage 1992 die Pachtverträge für Stellplätze und Garagen mit der Bemerkung unter Punkt 7 „…der Pachtvertrag ist unbegrenzt“ geschlossen wurden? Er hat eine Kündigung für Mietverträge erhalten. Herr Langewald und seine Söhne besitzen aber nur Pachtverträge und Nutzungsverträge. Er ist der Meinung, die Pacht- und Nutzungsverträge müssten ihm gegenüber gekündigt werden. Flächenbesitzer wurden für einen eventuellen Verkauf/Verpachtung von Flächen zwischen OT Kolonie und Dorf für die Errichtung einer Solaranlage angeschrieben und angesprochen. Folgende Fragen entstehen, welche Rechte haben die Anwohner? Hat das Amt Peitz/Picnjo oder die Gemeinde ein Mitspracherecht? Frau Donath antwortet.

Dem Amt Peitz/Picnjo ist kein Antrag auf Errichtung einer Solaranlage bekannt. Eine solche Anlage bedarf einer Baugenehmigung und die Zustimmung der Gemeinde ist nötig. Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde. Nur eine Landesentscheidung kann diese aufheben. Es muss ein Bebauungsplan vorliegen. Das Amt Peitz/Picnjo erarbeitet einen Flächennutzungsplan mit einem Planungsbüro. Dieser soll im Herbst 2023 vorliegen. Es erfolgt ein Offenlageverfahren nach Zustimmung des Vorentwurfes durch die Gemeinde. Ein früherer Beschluss der Gemeinde lehnt eine Solaranlage direkt im Ort ab.

Frau Donath verlässt die Sitzung.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen