Es liegt eine Anfrage zum Thema von Herrn Chrobot vor. Frau Donath erörtert den Kontext. Eine Beantwortung des Fragenkataloges der Anfragen des TOP 7 der SVV vom 14.09.2022 wurde bereits der Einladung zur Sitzung beigefügt.

 

Bei dem Erschließungsträgerwechsel, bei dem der neue Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden und mehrmals durch die SVV geprüft und beschlossenen Erschließungsvertrag zum neuen Wohngebiet Hammergraben eingetreten ist, handelte es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung.

Herr Chrobot stimmt dieser Ansicht nicht zu und bittet um folgende Überarbeitung: In § 8 Abs. 3 soll herausgestellt werden, dass es lediglich um den Wendehammer geht, in § 9 sollte ebenfalls entsprechend Abgegrenzt werden, dass ausschließlich der Wendehammer in die Baulast der Stadt übernommen wird. Auch im § 10 soll deutlich werden, dass die Privatstraße von der Widmung nicht betroffen ist.  Außerdem bittet er zu prüfen, ob es notwenig ist, in den Vertrag aufzunehmen, dass eine zusätzliche Straßenbeleuchtung gemäß Beschluss der SVV nicht vorgesehen ist. Diese Punkte seien früher nicht aufgefallen und sollten in diesem Zuge korrigiert werden. Außerdem regt er die Grundsatzdiskussion an, ob weitere Privatstraßen tatsächlich gewünscht sind. 

 

Es wird darüber debattiert, dass von der SVV gefasste Beschlüsse nicht mehrmals diskutiert werden sollten.

 

Frau Donath gibt zu bedenken, dass der Vertrag Teil der Verfahrensakte ist und der neue Erschließungsträger mit den Änderungen einverstanden sein muss. Grundlegende Änderungen, wie die Festsetzung als Privatstraße, würden Änderungen des B-Planes und einen Kostenaufwand nach sich ziehen.

 

Es wird über Vor- und Nachteile von Privatstraßen diskutiert.

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Anmerkungen von Herrn Chrobot zu prüfen und gegebenenfalls einen Nachtrag zu erstellen, welcher der SVV zum Beschluss vorzulegen ist.