Es liegt ein Antrag von Herrn Kaina vor, die Gestaltungssatzung der Stadt Peitz den aktuellen Anforderungen anzupassen.

 

Frau Donath erläutert die örtlichen Bauvorschriften und geht dabei auf die Erhaltungs-, Gestaltungs- und Denkmalbereichssatzung ein. Sie veranschaulicht die Notwendigkeit der Vorschriften, sowie die Ziele und Hintergründe anhand einer Präsentation.

Es liegt bereits ein Beschluss der SVV vor, diese Satzungen in einem Bebauungsplan zusammenzuführen. In diesem Zuge werden die Gestaltungsvorschriften entsprechend geprüft und gegebenenfalls überarbeitet. Eine Beratung und Diskussion dazu ist während der Planungsphase voraussichtlich im 1. Quartal 2023 möglich.

 

Es wird über die Bedeutung erneuerbarer Energien und die Abwägung von Interessen diskutiert. Es folgt der Hinweis, dass auch die Entscheidungen übergeordneter Behörden mitgetragen werden müssen.

Die Satzungsinhalte müssen zukunftswirksam sein und sollen nicht in 10 Jahren erneut zu Debatten führen. Gleichzeitig muss das Stadtbild attraktiv bleiben.

 

Es wird um Erfahrungsaustausch mit anderen Städten gebeten, ein Austausch mit übergeordneten Behörden ist wünschenswert. Eine Sondersitzung des BVUA zum Thema ist entsprechend im kommenden Jahr zu berufen.