Sitzung: 26.10.2022 Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz/Picnjo
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: SP/OA/267/2022
Beschluss:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt
die Vergabe des Winterdienstes in der Stadt Peitz für den Zeitraum vom
01.01.2023 bis zum 31.12.2026 an Bieter Nr. 2. Die Verwaltung wird beauftragt,
einen Winterdienstvertrag mit dem Bieter Nr. 2 vorzubereiten und der
Stadtverordnetenversammlung separat zur Beschlussfassung vorzulegen
Bieter Nr. 2: Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co.KG
Frau Mucha erklärt, dass die Ausschreibung für den Winterdienst durchgeführt wurde.
Herr Stecklina fragt nach, ob der Preis für alle 4 Jahre gleich bleibt.
Herr Lobeda bestätigt dies.
Frau Leschniewski fragt nach, wer den Winterdienst für die restlichen Straßen durchführt.
Weiterhin merkt sie an, dass die Dammzollstraße mit nur 260,3 m in der Übersicht aufgeführt wurde.
Herr Lobeda erklärt, dass die gesamte Straßenstrecke ca. 24 km beträgt. Mit dieser Länge wurde der Preis kalkuliert. Die Streckenlänge wird gemeinsam abgefahren und nochmals geprüft.
Hinweis der
Verwaltung:
Die Widmungsverfügung für den Abzweig der Cottbuser Straße zum Malxecenter wurde im Amtsblatt des Amtes Peitz Nr. 06/2021 veröffentlicht. Ein separater Straßenname wurde nicht vergeben. Dies betrifft auch den Rad-/Gehweg im Volkspark 1. Bauabschnitt. Der Winterdienst erfolgt durch den Bauhof Peitz.
Es erfolgt eine Diskussion um die Straße
am „Volkspark“ sowie um den
Stich „Cottbuser Straße“ entlang
dem BHG Einkaufszentrum zum Fischerfestgelände.
Es wurde über den Straßennamen
bislang kein Beschluss gefasst.
Dies ist durch die Verwaltung zu
prüfen.
Herr Chrobot fragt an, wer für den Winterdienst auf dem Weg hinter Edeka zuständig ist.
Herr Lobeda antwortet, dass der gepflasterte Weg Edeka gehört.
Durch die Verwaltung wird die Zuständigkeit für den gesamten Bereich geprüft.
Weiterhin erklärt er, dass die gesamten Straßen vor Vertragsbeginn mit der jeweiligen Firma abgefahren werden. Der Vertrag ist ein Pauschalvertrag, welcher immer angepasst wird.
Herr Chrobot geht nochmals auf das Straßenverzeichnis ein und weist daraufhin, dass dort Nummern fehlen. Er fragt, was sein würde, wenn Straßen fehlen. Dieses würde sich schließlich in der gesamten Kilometerzahl bemerkbar machen, nach der sich letztendlich der Preis richtet.
Er bittet, dies zu prüfen.
Herr Roschke fragt nach, was „von Schnee zu beräumen“ heißt. Weiterhin in welchem Zeitraum beräumt werden muss und wer die Parktaschen beräumt, wenn dort Schnee liegen bleibt.
Er erklärt, dass er im letzten großen Winter den Schnee selber durch eine Firma beräumen lassen hat, weil der Winterdienst nicht hinterher kam.
Herr Lobeda antwortet, dass der Schnee mit gängiger Technik beräumt wird. In kleineren Straßen auch mit dem Multicar. Laut Vertrag muss der Winterdienst morgens bis 8:00 Uhr erfolgen. Im Laufe des Tages 30 min nach Schneefall/Glätte. Die Gehwege sind vom Bürger zu beräumen.
Herr Krakow bittet in diesem Zusammenhang über Schneeablagerungsplätze nachzudenken.
Herr Müller erkundigt sich nach der Vertragsdauer. Die Vertragsdauer beläuft sich auf 4 Jahre. Herr Krakow antwortet, dass der Vertrag die Option zur Verlängerung um 1 Jahr enthalten wird.
Herr Schulz kritisiert, dass dieses Thema schlecht vorbereitet wurde.
Man hätte viel früher über den Vertrag und über das Straßenverzeichnis beraten können.
Herr Chrobot fragt nach, ob es eine monatliche oder eine jährliche Zahlung gibt. Er merkt an, dass auch dies im Vertrag nicht verankert ist.
Herr Lobeda beantwortet, dass eine monatliche Zahlung vom 1.11. bis 31.03. (in den 4 Jahren) vereinbart wurde.
Er erklärt weiterhin, dass der April aus dem Leistungsverzeichnis gestrichen wurde, so dass hier im Vergleich zu den anderen Jahren gespart wurde.
Herr Chrobot schlägt vor, dass zum jetzigen Zeitpunkt nur über den Bieter beschlossen werden kann. Der Vertrag sollte erneut geprüft und überarbeitet werden und dann in der nächsten SVV beschlossen werden.
Dem schließen sich die Stadtverordneten an.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: …17…….
Davon anwesend …12…
Abstimmung …12…… JA- Stimmen …0….. NEIN-Stimmen …0… Enthaltungen