Die Mitglieder des Ausschusses bekommen die Möglichkeit, Hinweise oder Anmerkungen zur Niederschrift des öffentlichen Teils der 14. Sitzung des BVUA vorzutragen. Es gibt keine Wortmeldungen.

 

Der Niederschrift des öffentlichen Teils der 14. Sitzung wird zugestimmt.