Beschluss:

 

 


Im September letzten Jahres wurde bereits darüber informiert, dass sich der Bereich des alten Bahndammes zwischen Preilack und Peitz in den Lasszinswiesen für die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen anbietet. 

 

Frau Appelt informiert darüber, dass der Bebauungsplan für den Bereich Industrie- und Gewerbepark Jänschwalde Ende Mai rechtskräftig geworden ist. In Zusammenarbeit mit der Oberen Naturschutzbehörde plant man die weitere Vorgehensweise. Um das Verfahren weiter voran zu treiben, ist die Aufstellung eines Grünordnungsplanes in Form einer Satzung vorgesehen. Dieser soll als Leitfaden für zukünftig erforderliche Ausgleichsmaßnahmen dienen, die aus der Nutzung des Gewerbe- und Industrieparks Jänschwalde entstehen werden.

 

Gastredner Herr Baier vom Büro Natur+Text stellt sich vor und bedankt sich für die bisherige Zusammenarbeit mit der Verwaltung und dem Ausschussmitglied Herrn Kohde. Er erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation, dass Ausgleichsmaßnahmen für das auf dem ehemaligen Flugplatz Drewitz entstehende Gewerbe- und Industriegebiet sowohl innerhalb als auch außerhalb des Plangebietes notwendig sind (Präsentation liegt diesem Protokoll bei). Es wird dargestellt, dass sich der ehemalige Bahndamm in den Lasszinswiesen optimal für entsprechende Maßnahmen eignet.

 

Mit zunehmendem Wachstum des Gewerbeparks müssen schrittweise entsprechend weitere Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden. Dies soll über den Bahndamm hinaus in Zusammenarbeit mit den Agrargenossenschaften über Schaffung von Blühstreifen u. ä. geschehen. Mehrere Rücksprachen mit den Agrargenossenschaften sind bereits erfolgt. Die Landwirte erhalten für entsprechenden Mehraufwand und Ertragsverluste einen jährlich neu berechnenden Deckungsbeitrag.

 

Auch der Wasser- und Bodenverband soll dazu angehalten werden, die Gräben z. B. über einseitigen Böschungsrückschnitt so zu pflegen, dass mehr Lebensräume erhalten bleiben. Die Ausschussmitglieder weisen darauf hin, dass die Wassergräben dadurch in Ihrer Funktion nicht eingeschränkt werden dürfen.  

 

Aktuell wird Grundlagenermittlung betrieben, bis zum Ende 2022 soll der Entwurf des Grünordnungsplanes zur Offenlage vorgelegt werden.

 

Der Stadt und den Gemeinden sollen durch die Maßnahmen keine Kosten entstehen, dies soll über städtebauliche Verträge abgesichert werden. Die Finanzierung wird über Gelder der Investoren des Industrie- und Gewerbepark erfolgen. Eine Betriebsgesellschaft soll sich außerdem um die Pflege der Anpflanzungen kümmern.

 

Herr Exler gibt zu bedenken, dass die entsprechenden Flächen als Ausgleichsflächen für andere Vorhaben dann nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Stadtverordnetenversammlung muss darüber entscheiden, ob die Flächen kostenlos zur Verfügung gestellt werden können.

 

Es wird diskutiert.

 

Frau Appelt erläutert, dass zum jetzigem Zeitpunkt keine Detailplanung zur Umsetzung der Maßnahmen möglich ist. Die Aufstellung eines Grünordnungsplanes unterliegt einem formellen Verfahren, ähnlich wie ein Bebauungsplanverfahren, u.a. sind Offenlagen erforderlich.

 

Die tatsächlichen vertraglichen Inhalte zur Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen werden im Laufe dieses Verfahrens erarbeitet. 

Herr Exler bittet um genaue Aufstellung der betroffenen Flächen, um diese der Stadtverordnetenversammlung Peitz vorstellen zu können. Dies sei wichtig für eine endgültige Zustimmung.

 

17:36 Uhr betritt Herr Krakow die Sitzung.

 

Herr Kohde bekräftigt, dass das gesamte Vorhaben positiv bewertet werden kann.

 

Herr Schulz bedankt sich für die Ausführungen und entlässt Herrn Baier und Frau Sonntag.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen