Beschluss:

 

 


Es wird der Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans „Cottbuser Vorstadt“ für den Bau eines Carports vorgestellt. Der B-Plan sieht vor, dass die Baugrenzen für Garagen und Nebengebäuden maximal 3 m überschritten werden darf. Die geplanten Maße für die Garage außerhalb der Baugrenze betragen 6 x 9 m. Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten kann das Vorhaben aus Verwaltungssicht genehmigt werden. Herr Schulz bekräftig dies, es gibt keine Einwände.

 

Die Zustimmung zum Bauvorhaben kann dem Eigentümer mitgeteilt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen