Beschluss:




Herr Woitow informiert zur Straßenbefahrung am 28.02.2011 im Gemeindegebiet Drachhausen. An diesem Ortstermin haben Herr Woitow und Herr Lobeda von der Gemeinde Drachhausen, Herr Pfister vom Straßenverkehrsamt LK SPN, Frau Lehmann von der Polizei und Herr Klauschke vom Amt Peitz teilgenommen.

Bei dieser Befahrung wurde die Gemeinde vom Amt Peitz und dem Straßenverkehrsamt über Rechte und Pflichten der Gemeinde sowie der Anwohner aufgeklärt.

Herr Woitow informiert, Drachhausen ist kein Straßendorf wie Tauer. In der Gemeinde gibt es viele Straßen und sogenannte Wirtschaftswege. Das Instandhalten der Straßen (Winterschäden u.a.) bringt viele Probleme. Es muss geprüft werden, welche Maßnahmen den Bürgern in die Verantwortung gegeben werden kann.


Herr Pfister gibt Erläuterungen und Hinweise zu Verkehrsangelegenheiten, dem Straßenbaurecht und informiert zur Verkehrssicherungspflicht.

- Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde

- Ausübung der Verkehrssicherungspflicht heißt, dass die Nutzer der Straße nicht zu Schaden kommen

- die Gemeinde sind für die öffentlichen Straßen zuständig und nicht für Privatwege

- Wald- und Feldwege sollten außer Acht gelassen werden

- für den Privatweg ist der Eigentümer zuständig

- „ Schwellaweg „ ist nicht Gemeindeeigentum – geht der Gemeinde nichts an

- Abgrenzung der Zuständigkeit erfolgt durch die Gemeinde

- bei der Straßenbeschilderung muss die Gesetzmäßigkeit beachtet werden

- öffentliche Straße sind für jedermann zu befahren, einzelne Personen dürfen keine Schilder aufstellen

- bei Schäden auf Gemeindestraßen ist es nicht zwingend notwendig Verkehrszeichen aufzustellen

- Kraftfahrer müssen immer mit angemessener Geschwindigkeit fahren

- bei Nichtbeachtung kann die Gemeinde für Fahrzeugschäden nicht herangezogen werden

- neue Verkehrsbeschilderung zur Verkehrseinschränkung muss beantragt werden

- für jede Eingrenzung bedarf es einer sehr guten Begründung

- Verkehrsbeschränkungen müssen sehr deutlich begründet werden

- Verkehrsschauen werden von der Verkehrsbehörde durchgeführt


Im Ergebnis der Straßenbefahrung stellt Herr Pfister fest, in der Gemeinde Drachhausen sind zu viele Verkehrszeichen aufgestellt. Ein sogenannter “Schilderwald“ kann auch verwirren. „ Weniger Schilder bringen öfters mehr.“ Jeder der eine Fahrerlaubnis besitzt muss nach der Straßenverkehrsordnung handeln.

Anfragen der Gemeindevertreter werden von Herrn Pfister beantwortet. So z.B. die Frage von Herrn Balisch: Wer muss die Privatstraßen kennzeichnen? Herr Pfister erklärt, private Verkehrsflächen müssen nicht gekennzeichnet sein. Das Schild „Privatweg“ ist kein Verkehrszeichen. Entsteht ein Schaden auf einer Privatstraße, dann trifft hier das Privatrecht zu und der Geschädigte muss sich an den Eigentümer der Straße wenden.

Herr Pfister gibt noch einmal den Hinweis, dass die Gemeinde ein Verkehrskonzept erstellen sollte, wie zukünftig die Beschilderung in der Gemeinde bzw. in den Ortsteilen vorzunehmen ist.

In der Diskussion werden Gefahrenschwerpunkte in der Gemeinde aufgezeigt und das Thema Tonnagenbegrenzung aufgeworfen.

Herr Krautz erklärt, das Amt Peitz und der Landkreis sind an die Gesetze gebunden und verfügen über keinen Spielraum.

Frau Majaura fragt an, ob sie an ihrer Eisdiele ein Schild aufstellen kann „Freiwillig 30“.

Herr Pfister weist darauf hin, hier handelt es sich um eine Sondernutzung und der Antrag muss über das Amt Peitz laufen.

Im Ergebnis der angeregten Diskussion und der Befahrung am 28.02.2011 stimmt die Gemeinde dem Rückbau der aufgezeigten Verkehrszeichen zu. Die Gemeinde bittet das Amt Peitz den Rückbau selbst vorzunehmen und die Mitarbeiter der Gemeinde, aufgrund von Bürgerdiskussionen, nicht einzubeziehen.

Herr Pfister und Herr Klauschke verlassen die Beratung.






Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….

Davon anwesend ……


Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN Stimmen …… Enthaltungen