Zustimmung:

Die Gemeindevertretung Heinersbrück nimmt den Antrag auf Abweichung von Zielen der Raumordnung in Bezug auf die Verordnung über den Braunkohleplan Tagebau Jänschwalde vom 5. Dezember 2002 zur Kenntnis und gibt folgende Hinweise und Ergänzungen:

Hinweise/Ergänzungen lt. Protokoll bzw. Stellungnahme

 

Die Gemeindevertretung Jänschwalde stimmt ebenfalls unter den genannten Bedingungen zu.

 


Der Entwurf der Stellungnahme des Amtes Peitz für die Gemeinden Jänschwalde und Heinersbrück zum Zielabweichungsverfahren liegt zur Sitzung vor.

Herr Schmiel erläutert den Hintergrund und die einzelnen Zielabweichungen. Diese liegen zu folgenden Zielen vor: Ziel 14: Änderung in ein 3-Seen-Konzept statt 1-See-Konzept (Taubendorfer See), Ziel 28: Abweichung in Teilverfüllung des Restrandschlauches durch das 3-Seen-Konzept, Ziel 32: Änderungen der Renaturierungsflächen und –korridore für Wildbewegungen durch das 3-Seen-Konzept, Ziel 33: Schnellstmögliche Herstellung der Bergbaufolgelandschaft durch Beginn mit dem Heinersbrücker See.

Es wird der Vorschlag zum Ausdruck gebracht, eine Verbindungsstraße unterhalb des Heinersbrücker Sees über einen Knotenpunkt mit der Ortsverbindungsstraße Heinersbrück-Grießen/Heinersbrück-Briesnig zur B97 zu berücksichtigen.

Im Bergbaufolgeplan sind grundsätzlich 3 Wege zur Wiederherstellung von Straßenverbindungen vorgesehen. Im Abschlussbauplan (ABP) sind die Beteiligungen der Gemeinden vorgesehen. Hier können Vorschläge für weitere Wege und Verbindungen durch die Gemeinden vorgelegt werden.

Eine weitere Forderung ist die Konkretisierung der Renaturierung der Malxe, beginnend an der Abgrabung an der Westmarkscheide (Grubenwassereinleitbauwerk) und die Wiederherstellung der ursprünglich vorhandenen Brücken über die Malxe (Stellung-nahme).

Zum Thema Grundwasserabsenkung wird um eine Mitteilung über den Grundwasserstand (Pegelstand) in Jänschwalde gebeten.

Der Informationsfluss über die Ergebnisse der offenen Fragen soll über eine erneute gemeinsame Sitzung der beiden Gemeinden in ca. 2-3 Monaten erfolgen. Es erfolgt auch eine Einladung an die LMBV.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen