Beschluss:

 

 


Auf die Frage von Herrn Kindschuh nach den Plänen zur Aufstellung der Wildzäune gemäß der ASP-Verordnung in der Gemeinde Jänschwalde antwortet Frau Hölzner, dass die Pläne im Amt Peitz vorliegen. Die Aufstellung der Wildzäune erfolgt nach Funden und somit nach Gefährdung. Die Abstimmung für die Festlegung von Durchlässen der Wildzäune erfolgte sehr mangelhaft. Die Durchlässe waren für größere Maschinen zur landwirtschaftlichen Bearbeitung zu klein. Frau Hölzner sagt zu, eine Klärung mit der zuständigen Kommission beim Landkreis Spree-Neiße zu erzielen.

Herr Krüger stellt auf Anfrage von Herrn Krautz fest, dass für die Brücke über die Malxe zwischen Jänschwalde und der Kraftwerkstraße eine Zulassung bis 40 Tonnen Gewicht gilt.

 

Kenntnisnahme der Gemeindevertretung Jänschwalde:

In der Gemeinde Jänschwalde haben sich 2/3 der Höfe für die Anfertigung von Hofschildern in niedersorbischer Sprache ausgesprochen. Deshalb wird die Beantragung der Erstattung des Zusatzaufwandes aus der Anwendung des Sorben/Wendengesetzes i.V.m. § 2 SWGKostenV vorgenommen. Die Vorfinanzierung erfolgt über die Gemeinde Jänschwalde. Die einstimmige Kenntnisnahme erfolgt durch die Gemeindevertreter der Gemeinde Jänschwalde.

Herr Nattke beendet die Sitzung um 20:30 Uhr.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen