Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschlussvorschlag:



Die zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Grundstück in der Gemarkung Jänschwalde, Flur 3, Flurstück 483 während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Hinweise und Anregungen sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung geprüft, abgewogen und entsprechend berücksichtigt.



Die Gemeindevertretung Jänschwalde beschließt die 1. Änderung zum Bebauungsplan für das Grundstück in der Gemarkung Jänschwalde, Flur 3, Flurstück 483 (Fassung Mai 2011) gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

Das Amt Peitz reicht die Satzung zur Genehmigung gemäß § 10 BauGB beim Landkreis Spree-Neiße als höhere Verwaltungsbehörde ein.






Sachdarstellung:



Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Grundstück in der Gemarkung Jänschwalde, Flur 3, Flurstück 483 wurde das vorgeschriebene Verfahren durchgeführt.

Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, Nach-

bargemeinden und der Öffentlichkeit zum Planentwurf wurde durchgeführt.



Unter Berücksichtigung des Abwägungsbeschlusses kann der Planentwurf nunmehr als Satzung beschlossen werden.

Der Plan (Fassung: Mai 2011) liegt in der Anlage bei. Herr Dabo nimmt wegen Befangenheit nicht an der Abstimmung teil.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: …12…….

Davon anwesend …12…



Abstimmung …11…… JA- Stimmen …0….. NEIN Stimmen 0…… Enthaltungen