Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt:

1.       Das Amt Peitz tritt dem Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg unter Bezugnahme auf die beigefügte Verbandssatzung nebst Anlagen zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Mitglied bei.

2.       Die Amtsdirektorin wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag zum Beitritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt an den Zweckverband zu richten (§32 Abs. 1 S. 1 GKGBbg).

Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Forderungen sollen mit dem Beitritt nicht auf den Zweckverband übergehen (§ 32 Abs. 1 S.2 GKGBbg)

 

 


Frau Mucha spricht zur Verpflichtung der Kommunen  nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) sämtliche Verwaltungsleistungen auch online anzubieten.

Bereits in der Vorlage werden ausführlich die Aufgaben und Inhalte des Zweckverbandes Digitale Kommunen Brandenburg als kommunaler IT-Dienstleister erläutert.  Frau Mucha erläutert nochmals die Notwendigkeit des Beitritts in den Zweckverband. Danach erfolgt die Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …16…….

Davon anwesend …16…

 

Abstimmung  …14…  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …2… Enthaltungen