Frau Hölzner informiert über ihr letztes Gespräch am 09.12.21 mit dem Referat 34 des Landkreises, Frau Werner.

Frau Werner erklärt, dass die Gelder laut der Anträge aus 2019 am 30.11.21 verteilt wurden.

Diese reichte aber nur aus für Fahrzeuge mit Drehleitern. Für LF10 gab es keine Förderung.

Noch in diesem Jahr wird der Landkreis den entsprechenden Ablehnungsbescheid verschicken.

Herr Sonke schlägt vor, aufgrund der jahrelangen unerfüllten Wartezeit auf Fördermittel,

nun selbst die Initiative für die Kameraden der FFw des Amtes zu ergreifen und die erforderlichen Mittel für die 3 notwendigen Fahrzeuge in den Haushalt des Amtes für 2022/2023 einzustellen.

Herr Teuscher bittet die Rechtslage für den Kauf der Fahrzeuge über den Landkreis prüfen zu lassen.

Frau Hölzner betont, dass der Brandschutz Pflichtaufgabe ist, also wir sind Träger des Brandschutzes. Der Landkreis selbst schickt uns ja den Ablehnungsbescheid.

Frau Lichtblau spricht sich dafür aus, die Fahrzeuge für 2022/23 einzuplanen. Sollte der Landkreis dann z.B. Kürzungen bei den Krediten vornehmen müsste man weitersehen.

 

Herr Sonke und Herr Teuscher schlagen vor, die Ausschreibung für die Fahrzeuge mit dem Zeugwart vorzubereiten um schon/noch vorhandenes Zubehör zu sparen. Also die Fahrzeuge ohne Aufbau zu kaufen. Ebenso ist die Möglichkeit zu prüfen, das gleiche Fahrzeug für alle drei Wehren ohne Aufbau und eventuell mit dem Amt Burg zusammen  auszuschreiben.