Beschluss:

 

 


 

Herr Krakow spricht an, dass es eine Förderung zum Einbau von Luftreinigungsgeräten in Einrichtungen gibt. Er fragt, ob das Amt Peitz diese Förderung in Anspruch nehmen wird.

 

Die Förderung des Landes Brandenburg zur Ausstattung mit Luftreinigungsgeräten an Schulen und Einrichtungen werden vom Amt Peitz nicht in Anspruch genommen. Zumal nur insgesamt 5.000 EUR pro Einrichtung ausgereicht werden. Diese wären nicht auskömmlich, um alle Einrichtungen auszustatten.

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen