Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

  1. Auf der Grundlage des § 34 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung

der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Gemeindevertretung Drachhausen/Hochoza die Klarstellungssatzung der Gemeinde Drachhausen/Hochoza in der Fassung Juli 2021.

  1. Die Begründung zur Satzung wird gebilligt.
  2. Die Verwaltung des Amtes Peitz/Picnjo wird beauftragt, die Klarstellungssatzung bei der höheren Verwaltungsbehörde, dem Bau- und Planungsamt des Landkreises Spree-Neiße, anzuzeigen und den Beschluss dieser Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt die Klarstellungssatzung in Kraft.

 


Herrn Wolff vom Planungsbüro wird das Wort erteilt. Er erklärt den vorliegenden Plan zur Klarstellungssatzung. Die „alte“ Klarstellungssatzung ist nicht Teil des Beschlusses, wird aber aus Übersichtsgründen mit dargestellt. Die im Plan als „Öffentliche Grünflächen“ (Sportfläche, Freifläche, Grünfläche, Friedhof) ausgewiesenen Flächen können auch in Zukunft nicht als Bauland genutzt werden bzw. können nur insoweit bebaut werden, wenn es direkt im Zusammenhang mit der jeweiligen Grünfläche steht.

Herr Wenzel fragt an, ob der Plan dann auch digitalisiert wird. Frau Appelt erklärt dazu, dass das Amt immer ein paar Pläne sammelt und dann kombiniert an den Landkreis übergibt, damit dieser die Pläne online stellt. 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …11…….

Davon anwesend …11…

 

Abstimmung  ……11…  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen