Beschluss:

 

Der Hauptausschuss der Stadt Peitz/Picnjo empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz/Picnjo, die Friedhofsgebührensatzung der Stadt Peitz/Picnjo zu beschließen. Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, zum 01.01.2022 80 % der umlagefähigen Kosten anzusetzen. Zum 01.01.2024 erfolgt die Anpassung durch eine neue Kalkulation.

 


 

Herr Herczeg erhält Rederecht.

 

Die Verwaltung wurde aufgefordert, die textlichen Passagen aus der Kalkulation nochmals näher zu erläutern. Diese Änderungen und Ergänzungen wurden entsprechend den Hinweisen der CDU-Fraktion nunmehr eingearbeitet. Die Gebühren haben sich aber nicht geändert.

 

Herr Herczeg geht auf einige Punkte näher ein.

Die Abgeordneten nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Im Anschluss erfolgt eine rege Diskussion.

 

Man ist sich darüber einig, dass die Friedhofsgebühren anderer Gemeinden nicht vergleichbar sind und zur Diskussion gestellt werden können.

 

Es wird der Stadtverordnetenversammlung empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen. Die Gebührensatzung wird 

 

zum 01.01.2022                80 % der umlagefähigen Kosten für die nächsten zwei Jahre festzusetzen und

zum 01.01.2024                erfolgt die Anpassung durch eine neue Kalkulation

 

Der Beschlussvorschlag wird zur Abstimmung gebracht.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   8

Davon anwesend 7

 

Abstimmung  …7  JA- Stimmen   0   NEIN-Stimmen    0 Enthaltungen