Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Beschluss:

1.    Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch die Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan der Stadt Peitz/Picnjo „Neubau Lagergebäude Triftstraße 14“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung vom August 2021 als Satzung.

2.   Die Begründung zu diesem Bebauungsplan wird gebilligt.

3.   Die Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt, die Genehmigung der Satzung zu beantragen.

      Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

      Mit der Bekanntmachung der Genehmigung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan in Kraft.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 BbgKVerf waren keine*/ folgende Stadtverordnete …* von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

 

* Nicht Zutreffendes bitte streichen

 


 

Frau Donath erläutert kurz die Sachdarstellung. Das Verfahren wird mit diesem Beschluss abgeschlossen.

 

Es liegt keine Befangenheit vor.

 

Der Beschluss wird zur Abstimmung gebracht.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   17

Davon anwesend 17

 

Abstimmung  17  JA- Stimmen   0  NEIN-Stimmen   0 Enthaltungen