Beschluss:

 

 


Frau Donath informiert, dass mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungsleistungen für die Teil-Änderung des Bebauungsplanes zum Gewerbepark Gubener Vorstadt geschlossen werden soll.

In diesem Vertrag wird Folgendes festgeschrieben:

- Erarbeitung des Planentwurfes durch ein fachlich geeignetes Planungsbüro

- Vorhabenträger übernimmt die Kosten des Verfahrens

- Stadt entstehen durch die Teil-Änderung des Bebauungsplanes keine Kosten

- erforderliche Beschlüsse werden durch die Stadtverordnetenversammlung gefasst

 

Der BVUA stimmt der Erstellung des städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungsleistung für die Teil-Änderung des Bebauungsplanes zum Gewerbepark Gubener Vorstadt zu.  


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen