Beschluss:

 

 


Herr H. Geissler hat in der Sitzung vom 13.04.2021 einen Antrag gestellt, um das Vorhaben von Herrn H. Keller (Erwerb eines Grundstückes in der Gemarkung Neuendorf – GV-Sitzung 19.01.2021, TOP 10 Nichtöffentlicher Teil) erneut zu beraten.

Herr H. Keller änderte seinen Antrag vom Gewerbe zum Wohngrundstück.

 

Herr Groba verweist auf § 14 BbgKVerf.

Der Antrag kann nach 12 Monaten erneut schriftlich eingereicht werden.

Aus diesem Grund ist das Anliegen bei der 13. GV-Sitzung nicht als TOP aufgeführt.

 

Herr Groba empfiehlt bei zukünftigen Veräußerungen von Gemeindegrundstücken mit Ausschreibungen zu arbeiten.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen