Beschluss:

 

 


 

Frau Hölzner erläutert nochmals die Sachdarstellung. Den Mitgliedern wurde die Einwohnbeteiligungssatzung mit den Änderungen/Ergänzungen mit den Sitzungsunterlagen übergeben.

 

Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht teilt Sie in diesem Zusammenhang mit, dass dem Wunsch der Mitglieder nach einer qualifizierten Mehrheit entsprochen werden kann.

 

Im Ergebnis der Diskussion sind sich die Mitglieder des Hauptausschusses einig, dass eine Beschlussfassung mit absoluter Mehrheit, das heisst 50 % + 1 Stimme ausreichend sind. Die Änderung der Satzung im § 4 Abs. 1 mit dieser Empfehlung wird vorgenommen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Weitere Einwände oder Hinweise zur Einwohnerbeteiligungssatzung gibt es nicht.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen