Beschluss:

 

 


 

Herr Kiesling bedankt sich beim Bauhof/Bauamt für die Bereitstellung der Gerätschaften auf den Friedhöfen.

 

Herr Chrobot erkundigt sich zum Bearbeitungsstand der Friedhofssatzung. Dazu antwortet Frau Lichtblau, dass die Kalkulation zurzeit erarbeitet wird und die neue Satzung im Sommer zur Beschlussfassung vorgelegt werden kann.

 

Frau Hölzner informiert, dass die Bauabnahme für die B 168 am 15.03.2021 erfolgt ist. Die Freigabe soll am 18.03.2021 erfolgen.

 

Weiterhin erwähnt sie, dass Corona-Testungen der Kita-Mitarbeiterinnen ab dem 16.03.2021 starten. Diese werden von zwei Mitarbeiterinnen des Museums durchgeführt, die durch die Festungsapotheke geschult wurden. Die Testungen der Kita-Mitarbeiter*innen erfolgen auf freiwilliger Basis.

 

Frau Hölzner weist darauf hin, dass es auch in diesem Jahr keine genehmigungspflichtigen Osterfeuer geben wird.

 

Herr Exler informiert, dass eine neue Straßendecke im Bereich der Dammzollstraße, zwischen Brücke und der gläsernen Werkstatt aufgebracht wird. Dazu wird es in der 14. KW eine Vollsperrung von 4 Tagen geben. Es erfolgt eine Information über die Internetseite des Amtes Peitz.

 

Herr Bubner bittet, die Schäden, welche durch die Sperrung der Straße am Malxecenter entstanden sind, behoben werden. Herr Exler antwortet, dass diese schriftlich aufgenommen werden.

 

Herr Chrobot möchte wissen, wo die Corona-Testungen in Peitz stattfinden werden. Frau Hölzner antwortet, dass die Bürger*innen der Stadt und des Amtes Peitz sich zurzeit nur im Krankenhaus Guben oder im Impfzentrum Cottbus testen lassen. Dazu will der Landrat aber nochmals per Pressemitteilung informieren.

 

Herr Minetzke fragt an, wann die verkürzten Öffnungszeiten der Kita aufgehoben werden. Frau Hölzner denkt, dass die Öffnungszeiten erst nach Ostern wieder regulär zur Verfügung stehen, ist aber der Auffassung, dass damit der Rahmenhygieneplan bezüglich der Gruppengröße und dem Personaleinsatz nicht eingehalten werden kann.

Weiterhin müssen die Inzidenzwerte des LK SPN beachtet werden.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen