Beschluss:

 

Dem Amtsausschuss des Amtes Peitz wird empfohlen dem vorliegenden Kooperationsvertrag zuzustimmen.

 


 

Herr Sonke übergibt das Wort an Herrn Schubert – Geschäftsführer der CIT GmbH –Wirtschaftsförderung für den Landkreis Spree-Neiße.  Er erläutert nochmals kurz den langen Weg des geförderten Breitbandausbaus im Landkreis Spree-Neiße.

Den Zuschlag nach erfolgter Ausschreibung hat die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH erhalten. Die ersten vorbereitenden Planungen haben bereits begonnen. Erste Baumaßnahmen sollen im 2. Quartal 2021 beginnen.

Der Vertrag für das geförderte Projekt des Breitbandausbaus läuft über einen Zeitraum von 4 Jahren. Nachdem die Vorplanungen abgeschlossen sind, soll in den einzelnen Kommunen nochmals eine Information zum Ablauf der Baumaßnahmen vor Ort erfolgen.

Gefördert wird der Ausbau, der sogenannten weißen Flecke, also Außenbereich und Bereiche die bisher von der Telekom noch nicht erschlossen worden sind.

Ergänzend zum geförderten Ausbau besteht die Möglichkeit auch noch einen privatwirtschaftlichen Ausbau des Glasfasernetzes voranzutreiben. Damit besteht die Möglichkeit, flächendeckend neben dem geförderten Netz auch in der gesamten Fläche zu einem einheitlichen Netzausbau zu kommen. Dazu bietet die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH einen Kooperationsvertrag. Das geschäftliche Risiko des privatwirtschaftlichen Ausbaus liegt generell bei der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH. Wenn eine bestimmte Anschlussanzahl ca. 40%  plus x erreicht wird, ist ein privatwirtschaftlicher Ausbau machbar.

Die Anlagen im vorliegenden Kooperationsvertrag bezeichnen lediglich die Gebiete, die nicht gefördert werden,  über die aber der privatrechtliche Ausbau erfolgen kann.

 

Frau Kaullauke merkt an, dass ihr hier noch Grundstücke fehlen, die weder im vorliegenden Kartierungsgebiet noch in den Ausfertigungen von Herrn Schubert über den geförderten Ausbau enthalten sind.

 

Herr Schubert teilt auf Nachfrage mit, dass nach dem geförderten Ausbau keine „weißen Flecke“ (weniger als 30 MBit/s) beim Netzausbau mehr sein werden. Lediglich Neuendorf und Drewitz fallen aufgrund der Förderbedingungen durch den Bund heraus. Hier liegt eine Eigenausbauerklärung durch die Firma Fa. CNS Network vor.

 

Herr Groba merkt an, dass beispielsweise in Neuendorf nicht alle Bürger durch die CNS Network bedient werden können. Die Entwicklung des Ostseestandortes steht im Raum, der Kraftwerksstandort fehlt auch gänzlich.

In ergänzenden Betrachtungen ist auch hier noch ein privatwirtschaftlicher Ausbau möglich, nur wirtschaftlich rechnen muss er sich schon.

 

Auf eine Nachfrage durch Herrn Sonke zu Gewerbegebieten und Schulen gibt Herr Schubert an, dass Schulen aufgrund der Förderbedingungen des Bundes grundsätzlich mit auszubauen sind.

 

Herr Sonke übergibt an Herr Zappe (Projektleiter für den privatrechtlichen Ausbau) das Wort.

Er stellt kurz die Deutsche Glasfaser Wholesale vor. Es geht um den Aufbau eines offenen diskriminierungsfreien Netzes, bei dem auch andere Anbieter dem Endverbraucher eigene Angebote machen können.

 

Für den Bürger entstehen keine extra Anschlusskosten sowohl bei geförderten als auch bei derzeit privatrechtlichen Anschluss auf der Grundlage des vorliegenden Kooperationsvertrages. Für die privatrechtlich zu erschließenden Ausbaugebiete gibt es jeweils noch gesonderte Infoveranstaltungen für die Bürger. Momentan leider Corona bedingt über zoom, besser aber als vor Ort Veranstaltung, wenn es wieder möglich ist.

Die Leistungen die durch die Deutsche Glasfaser angeboten werden sind „echte“ Übertragungsleistungen und keine „bis zu“ Leistungen, die ständigen Schwankungen unterliegen.

Bei den Baumaßnahmen der Deutschen Glasfaser werden generell neue Verteilerkästen gesetzt, auf bestehende Infrastruktur wird nicht zurückgegriffen. Es handelt sich um ein ganz neues separates Glasfasernetz. Das bedeutet aber auch, dass alle Leitungswege neu ins Erdreich verbracht werden müssen. Es wird ein eigenes Leerrohrsystem errichtet.

Wirtschaftlich ist der Ausbau ab einer 40 %igen Anschlussquote. (vertragliche Bindung über mind. 2 Jahre) In diesem Fall ist der Ausbau bis ins Haus frei. Ein Anschluss in späteren Zeiten wird auch möglich sein, jedoch zu anderen Konditionen.

 

Über Herrn Schubert und Herr Zappe soll eine Gesamtkartendarstellung der Ausbauflächen sowohl gefördert als auch privatwirtschaftlich erschließbar erstellt werden und den Mitgliedern des Amtsausschusses nachgereicht werden.

 

Für die Akquisition des privatwirtschaftlichen Ausbau sind ca. 12 Wochen vorgesehen,


 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   17

Davon anwesend 17

 

Abstimmung  …16  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …1… Enthaltung