Beschluss:

 

 


Herr Fechner möchte wissen, auf welcher Rechtsgrundlage die Hortgebühren für den Monat Januar erhoben wurde, wenn der Hort doch geschlossen war. Diesbezüglich hat er sich bereits schriftlich dem Amt mitgeteilt.

 

Er erhielt seines Erachtens eine nicht zufriedenstellende Antwort mit dem Verweis auf die Satzung sowie den Betreuungsvertrag. In beiden ist jedoch kein explizierter Hinweis, was im Falle einer Schließung der Kita „Sonnenschein“ passiert. Demnach wird eine Gebühr ohne Gegenleistung erhoben.

 

Herr Krakow merkt an, dass die o.g. Kita eine Kita des Amtes Peitz ist und diese Angelegenheit im Amtsausschuss des Amtes Peitz besprochen werden sollte. Des Weiteren wird die Schließung vom Land Brandenburg angeordnet und nicht vom Amt.   

 

Frau Hölzner wird sich den Vorgang anschauen.             


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen