Beschluss:

 

 


 

Herr Daunert erhält Rederecht.

 

Er ist von der Verwaltung beauftragt, den Digialpakt an den Schulen des Amtes Peitz umzusetzen.

 

Er erläutert das Antragsverfahren und geht näher auf die verschiedenen  Förderprogramme ein.

 

DigitalPakt I - ursprüngliche Fördermaßnahme vom Juli 2019

 

Laut Aussage des MBJS liegen bis 30.09.2020 253 eingereichte Anträge vor. Insgesamt wurden 45 Millionen Euro bis dahin bewilligt. Ziel der ILB ist es, bis Jahresende weitere 25 Millionen Euro zu bewilligen.

 

Wir als Träger der Schulen haben alle Anträge bei der ILB eingereicht. Zusätzlich wurde eine 100 %ige Förderung beantragt -eigentlich umfasst die Förderung nur 90%

Es steht uns nun die Möglichkeit zum vorzeitigen Maßnahmebeginn offen -> das würde allerdings komplett auf eigenes Risiko geschehen.

 

Das Risiko, vorzeitig anzufangen, wird seitens des Amtes als zu hoch eingeschätzt. Von daher wird als nächster Schritt die Ausschreibung für die Baumaßnahmen vorbereitet, damit nach dem Eingang des Zuwendungsbescheids sofort ausgeschrieben werden kann. In dem Zusammenhang merkt Herr Daunert an, dass eigentlich in der Zeit bis zum Baubeginn angedacht war, die Computerkabinette schon neu auszustatten.

 

Des Weiteren muss er sagen, dass auch mit einer 100 %igen Förderung das Geld in der Oberschule nicht ausreichen wird.

 

In seinen Ausführungen geht Herr Daunert auf weitere Förderprogramme ein.

 

 

 

 

DigitalPakt II 

Sofortausstattungsprogramm für schulgebundene mobile Endgeräte

 

Hier liegt bereits der Zuwendungsbescheid liegt vor. Die Fördersumme beträgt rund 19.300 Euro für die beiden Grundschulen. Die Oberschule konnte aufgrund von fehlenden Schülerzahlen zu lernmittelbefreiten Schülern nicht bei der Fördermaßnahme berücksichtigt werden.

 

Die Auszahlung der Mittel ist voraussichtlich für Oktober 2020 vorgesehen. Die Auftragsvergabe erfolgt an einen Händler, die bis Mitte Dezember stattgefunden haben muss. Die ausgereichten Gelder müssten sonst zurückgeführt werden.

Die Fördersumme wird in Absprache mit den Schulen in Tablets investiert

 

DigitalPakt III

Notebooks für die Lehrer

 

Der Bund hat beschlossen, dass allen Lehrkräften ein mobiles Endgerät zur Verfügung gestellt werden sol. Das MBJS versucht bis Jahresende eine Förderrichtlinie auf den Weg zu bringen.

 

Nach aktuellem Kenntnisstand wäre der Schulträger für die Beschaffung, Wartung/Pflege/Reparatur und IT-Support zuständig, auch wenn Lehrkräfte Landesbedienstete sind. Das bedeutet, dass dauerhafte Folgekosten für den Träger sowie unkalkulierbarer Mehraufwand für die IT-Abteilungen entstehen. Dem MBJS ist dies bewusst und versucht eine Lösung zur Entlastung der Träger zu finden

 

Im Zusammenhang mit dieser Förderung ist dem Land aufgefallen, dass die innere-und äußere Verwaltung sowie die Zuständigkeiten der Lehrkräfte neu geregelt werden müssen; wann und in welcher Form das geschieht, ist aber noch unklar.

 

DigitalPakt IV

Förderung der IT-Administrationskosten

 

Ebenso hat der Bund eine Förderung von IT-Administrationskosten beschlossen. Diese Maßnahme soll die Schulen bei der Administration der IT-Infrastruktur unterstützen, die bereits durch den DigitalPakt gefördert werden. Die Fördermittel sollen die Schulträger dabei unterstützen, den Ausbau von professionellen Administrations-und Supportstrukturen zu finanzieren. Eine Richtlinie zu dieser Förderung wird aktuell vom MBJS erarbeitet. Gleichzeitig verpflichten sich die Länder mit der Inanspruchnahme der Bundesmittel zur Verstärkung der Fortbildung der Lehrkräfte im Bereich der digitalen Bildung.

 

Im Anschluss an die Ausführungen erfolgt eine kurze Diskussion.

 

Herr Groba möchte wissen, ob die Fördermittel nur für die Beschaffung der Hardware zur Verfügung gestellt werden und ob es Landesvorgaben für die Beschaffung der Software gäbe?

 

Herr Daunert führt aus, dass die Mittel ausschließlich für die Beschaffung der Hardware vorgesehen seien und dass es keine Vorgaben für die Installation der Software gäbe. Diese liege in der Eigenverantwortung der Schulträger.

 

Herr Daunert erläutert weiter, dass der Ausbau der Netzwerke/Verkabelung Priorität habe. Dieses sei beispielsweise an der Oberschule Peitzer Land noch nicht vollumfänglich ausgebaut. Diese Baumaßnahme nimmt an dieser Schule schon einen großen Teil der Fördermittel in Anspruch.

 

Weiter führt er aus, dass die Fördermittel bis Mai 2024 ausgezahlt werden. An unseren Schulen sei angedacht, die Maßnahmen in 2021 abzuschließen.

 

Herr Groba findet, dass die Betreuung der Software ein ganz wichtiges Kriterium sei und er hat die Auffassung, diese Aufgabe an ein externes Unternehmen zu übergeben.

 

Abschließend wird angemerkt, dass sich zu diesem Thema die Interkommunale Zusammenarbeit bewähren würde.

 

Herr Dauert kann bestätigten, dass es bereits intensive Arbeitsgespräche zum Thema Digitalisierung an Schulen mit anderen Städten und Gemeinden gäbe. Diese Austauschgespräche finden regelmäßig statt. Hier werden Erfahrungen ausgetauscht.

 

Im nächsten Schulausschuss soll darüber berichtet werden.

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen