Sitzung: 08.10.2020 Schulausschuss des Amtes Peitz/Picnjo
Beschluss:
Herr Daunert erhält Rederecht.
Er ist von der Verwaltung beauftragt, den Digialpakt an den Schulen des Amtes Peitz umzusetzen.
Er erläutert das Antragsverfahren und geht näher auf die verschiedenen Förderprogramme ein.
DigitalPakt I - ursprüngliche Fördermaßnahme vom Juli 2019
Laut Aussage des MBJS liegen bis 30.09.2020 253 eingereichte
Anträge vor. Insgesamt wurden 45 Millionen Euro bis dahin bewilligt. Ziel der
ILB ist es, bis Jahresende weitere 25 Millionen Euro zu bewilligen.
Wir als Träger der Schulen haben alle
Anträge bei der ILB eingereicht. Zusätzlich wurde eine 100 %ige Förderung
beantragt -eigentlich umfasst die Förderung nur 90%
Es steht uns nun die Möglichkeit zum vorzeitigen
Maßnahmebeginn offen -> das würde allerdings komplett auf eigenes Risiko
geschehen.
Das Risiko, vorzeitig anzufangen, wird seitens des Amtes als
zu hoch eingeschätzt. Von daher wird als nächster Schritt die Ausschreibung für
die Baumaßnahmen vorbereitet, damit nach dem Eingang des Zuwendungsbescheids
sofort ausgeschrieben werden kann. In dem Zusammenhang merkt Herr Daunert an,
dass eigentlich in der Zeit bis zum Baubeginn angedacht war, die Computerkabinette
schon neu auszustatten.
Des Weiteren muss er sagen, dass auch mit einer 100 %igen
Förderung das Geld in der Oberschule nicht ausreichen wird.
In seinen Ausführungen geht Herr
Daunert auf weitere Förderprogramme ein.
DigitalPakt II
Sofortausstattungsprogramm für
schulgebundene mobile Endgeräte
Hier liegt bereits der Zuwendungsbescheid liegt vor. Die
Fördersumme beträgt rund 19.300 Euro für die beiden Grundschulen. Die
Oberschule konnte aufgrund von fehlenden Schülerzahlen zu lernmittelbefreiten
Schülern nicht bei der Fördermaßnahme berücksichtigt werden.
Die Auszahlung der Mittel ist voraussichtlich für Oktober
2020 vorgesehen. Die Auftragsvergabe erfolgt an einen Händler, die bis Mitte
Dezember stattgefunden haben muss. Die ausgereichten Gelder müssten sonst
zurückgeführt werden.
Die Fördersumme wird in Absprache mit den Schulen in Tablets
investiert
DigitalPakt III
Notebooks für die Lehrer
Der Bund hat beschlossen, dass allen Lehrkräften ein mobiles
Endgerät zur Verfügung gestellt werden sol. Das MBJS versucht bis Jahresende
eine Förderrichtlinie auf den Weg zu bringen.
Nach aktuellem Kenntnisstand wäre der Schulträger für die
Beschaffung, Wartung/Pflege/Reparatur und IT-Support zuständig, auch wenn
Lehrkräfte Landesbedienstete sind. Das bedeutet, dass dauerhafte Folgekosten
für den Träger sowie unkalkulierbarer Mehraufwand für die IT-Abteilungen
entstehen. Dem MBJS ist dies bewusst und versucht eine Lösung zur Entlastung
der Träger zu finden
Im Zusammenhang mit dieser Förderung ist dem Land
aufgefallen, dass die innere-und äußere Verwaltung sowie die Zuständigkeiten
der Lehrkräfte neu geregelt werden müssen; wann und in welcher Form das
geschieht, ist aber noch unklar.
DigitalPakt IV
Förderung der IT-Administrationskosten
Ebenso hat der Bund eine Förderung von
IT-Administrationskosten beschlossen. Diese Maßnahme soll die Schulen bei der
Administration der IT-Infrastruktur unterstützen, die bereits durch den
DigitalPakt gefördert werden. Die Fördermittel sollen die Schulträger dabei
unterstützen, den Ausbau von professionellen Administrations-und
Supportstrukturen zu finanzieren. Eine Richtlinie zu dieser Förderung wird
aktuell vom MBJS erarbeitet. Gleichzeitig verpflichten sich die Länder mit der
Inanspruchnahme der Bundesmittel zur Verstärkung der Fortbildung der Lehrkräfte
im Bereich der digitalen Bildung.
Im Anschluss an die
Ausführungen erfolgt eine kurze Diskussion.
Herr Groba möchte wissen, ob die Fördermittel nur für die Beschaffung der Hardware zur Verfügung gestellt werden und ob es Landesvorgaben für die Beschaffung der Software gäbe?
Herr Daunert führt aus, dass die Mittel ausschließlich für die Beschaffung der Hardware vorgesehen seien und dass es keine Vorgaben für die Installation der Software gäbe. Diese liege in der Eigenverantwortung der Schulträger.
Herr Daunert erläutert weiter, dass der Ausbau der Netzwerke/Verkabelung Priorität habe. Dieses sei beispielsweise an der Oberschule Peitzer Land noch nicht vollumfänglich ausgebaut. Diese Baumaßnahme nimmt an dieser Schule schon einen großen Teil der Fördermittel in Anspruch.
Weiter führt er aus, dass die Fördermittel bis Mai 2024 ausgezahlt werden. An unseren Schulen sei angedacht, die Maßnahmen in 2021 abzuschließen.
Herr Groba findet, dass die Betreuung der Software ein ganz wichtiges Kriterium sei und er hat die Auffassung, diese Aufgabe an ein externes Unternehmen zu übergeben.
Abschließend wird angemerkt, dass sich zu diesem Thema die Interkommunale Zusammenarbeit bewähren würde.
Herr Dauert kann bestätigten, dass es bereits intensive Arbeitsgespräche zum Thema Digitalisierung an Schulen mit anderen Städten und Gemeinden gäbe. Diese Austauschgespräche finden regelmäßig statt. Hier werden Erfahrungen ausgetauscht.
Im nächsten Schulausschuss soll darüber berichtet werden.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….
Davon anwesend ……
Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN-Stimmen …… Enthaltungen