Beschluss:

 

 


Herr Bubner (als Vertreter „Wir für Peitz“), informiert zu den Anfragen:

1. Aufgrund von Anfragen der Anwohner am Hirtenplatz/ Triftstraße wird nachgefragt, warum die Tonnagebegrenzung 3,5 t rückgebaut wurde.

 

Herr Blümel teilt mit, dass mehrere gemeinsame Befahrungen mit der Unteren Verkehrsbehörde des LK SPN und dem Ordnungsamt des Amtes Peitz durchgeführt wurden. Dabei wurde festgestellt, dass die Tonnagebegrenzung in diesem Bereich nicht erforderlich ist und daraufhin durch Herrn Pfister der Rückbau angeordnet worden ist. 

 

2. Errichtung Fußweg Rathaus/ Markt 2

Herr Blümel informiert, dass durch die Untere Verkehrsbehörde zu diesem Antrag bereits Verkehrszählungen durchgeführt wurden. Das heißt, es wurden an mehreren Tagen die Querungen in diesem Bereich gezählt. Aufgrund des Ergebnisses wird der Errichtung eines Fußweges durch die Untere Verkehrsbehörde abermals nicht zugestimmt.

 

Es wird diskutiert.

 

Her Bubner weist auf den Verein „Gut zu Fuß“ hin, der solche Maßnahmen schon durchgesetzt hat. 

 

Her Krakow äußert, dass keine Notwendigkeit besteht.

 

Herr Fillmer weist abermals auf den Verkehrslärm hin, insbesondere am Ortseingangs-bereich Peitz, Frankfurter Straße. Hier sollte nochmals geprüft werden, ob das Ortseingangsschild in Richtung Turnow versetzt werden kann.

 

3. Antrag auf Straßensanierung Am Hirtenplatz und Kurze Straße.

 

Das Thema wird in TOP 12 aufgenommen.    


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen