Sitzung: 30.07.2020 Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss der Stadt Peitz/Picnjo
Vorlage: SP/BA/077/2020
Beschluss:
Frau
Donath teilt mit, dass am 05.12.2018 die SVV dem Verkauf einer noch
vermessenden Gesamtfläche von ca. 3.090 m² aus den Flurstücken 297 und 300,
Flur 5 und 287; Flur 11 sowie die Flurstücke 12/2 und 285 der Flur 11 in der
Gemarkung Peitz an die Bauherrengemeinschaft „Fischerstraße“ beschlossen hat.
Auf
Grundlage der 2. Änderungssatzung über den Bebauungsplan „Am Zollhaus“, welche
am 24.04.2019 in Kraft getreten ist, überträgt die Stadt Peitz die Erschließung
an die Bauherrengemeinschaft (Vorhabenträger).
Der
Vorhabenträger verpflichtet sich, auf seine Kosten und in Abstimmung mit der
Stadt und den Versorgungsträgern (TAV/ GeWAP) zur Herstellung der öffentlichen
Abwasseranlage, öffentlichen Trinkwasseranlage incl. Hausanschlüsse,
öffentlichen Erschließungsstraße einschließlich Fahrbahn (Mischverkehrsfläche)
in Form einer Einbahnstraße, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung, Straßenbenennungsschilder,
Verkehrszeichen.
Das kommunale Baugrundstück (Flurstück 446) zieht von
der Erschließung einen Vorteil. Daher sollte sich die Stadt anteilig an den
Erschließungskosten; anteilig mit 50% (ca. 25.000 €) beteiligen (TW-Anschluss,
Straßenbeleuchtung und Straßenbau bis zur Straße „Am Malxebogen“).
Der Vertragsentwurf liegt den Anwesenden vor.
Es wird diskutiert.
Herr Krakow teilt mit, dass ihm ein Schreiben der
Investoren vorliegt, welches er verliest.
Herr Bothe (Mitinvestor) bittet um Rederecht.
Der BVUA stimmt dem Rederecht für Herrn Bothe zu.
Herr Bothe äußert sein Missfallen an
der Art und Weise der Realisierung der Maßnahme. Seit mittlerweile 2 Jahren
sind die Investoren an dem Kauf der Grundstücke interessiert. Immer wieder
werden Forderungen aufgemacht, die das Vorhaben verzögern.
Herr Schulz erörtert noch einmal die Vorteile
einer Durchgehenden Straße für den Verkehr und die Fußgänger, vor allem in
Bezug auf die Oberschule.
Der BVUA stimmt der Übernahme der anteiligen Erschließungskosten für
das Plangebiet „Am Zollhaus“ (TW; Straßenbau und Straßenbeleuchtung) in Höhe
von 25.000,00 Euro zu. Eine entsprechende Beschlussvorlage für die SVV ist
einzureichen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….
Davon anwesend ……
Abstimmung ……5… JA- Stimmen …….. NEIN-Stimmen …… Enthaltungen