Beschluss:

 

 


 

Frau Donath teilt mit, dass am 05.12.2018 die SVV dem Verkauf einer noch vermessenden Gesamtfläche von ca. 3.090 m² aus den Flurstücken 297 und 300, Flur 5 und 287; Flur 11 sowie die Flurstücke 12/2 und 285 der Flur 11 in der Gemarkung Peitz an die Bauherrengemeinschaft „Fischerstraße“ beschlossen hat.

 

Auf Grundlage der 2. Änderungssatzung über den Bebauungsplan „Am Zollhaus“, welche am 24.04.2019 in Kraft getreten ist, überträgt die Stadt Peitz die Erschließung an die Bauherrengemeinschaft (Vorhabenträger). 

 

Der Vorhabenträger verpflichtet sich, auf seine Kosten und in Abstimmung mit der Stadt und den Versorgungsträgern (TAV/ GeWAP) zur Herstellung der öffentlichen Abwasseranlage, öffentlichen Trinkwasseranlage incl. Hausanschlüsse, öffentlichen Erschließungsstraße einschließlich Fahrbahn (Mischverkehrsfläche) in Form einer Einbahnstraße, Straßenentwässerung, Straßenbeleuchtung, Straßenbenennungsschilder, Verkehrszeichen.

 

Das kommunale Baugrundstück (Flurstück 446) zieht von der Erschließung einen Vorteil. Daher sollte sich die Stadt anteilig an den Erschließungskosten; anteilig mit 50% (ca. 25.000 €) beteiligen (TW-Anschluss, Straßenbeleuchtung und Straßenbau bis zur Straße „Am Malxebogen“).

Der Vertragsentwurf liegt den Anwesenden vor.

 

Es wird diskutiert.

 

Herr Krakow teilt mit, dass ihm ein Schreiben der Investoren vorliegt, welches er verliest.

 

Herr Bothe (Mitinvestor) bittet um Rederecht.

Der BVUA stimmt dem Rederecht für Herrn Bothe zu.

 

Herr Bothe äußert sein Missfallen an der Art und Weise der Realisierung der Maßnahme. Seit mittlerweile 2 Jahren sind die Investoren an dem Kauf der Grundstücke interessiert. Immer wieder werden Forderungen aufgemacht, die das Vorhaben verzögern.

Herr Schulz erörtert noch einmal die Vorteile einer Durchgehenden Straße für den Verkehr und die Fußgänger, vor allem in Bezug auf die Oberschule.

 

 

Der BVUA stimmt der Übernahme der anteiligen Erschließungskosten für das Plangebiet „Am Zollhaus“ (TW; Straßenbau und Straßenbeleuchtung) in Höhe von 25.000,00 Euro zu. Eine entsprechende Beschlussvorlage für die SVV ist einzureichen.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ……5…  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen