Beschluss:

 

 


Frau Donath informiert über das geplante Vorhaben „Neubau eines Lagergebäudes“ in der Triftstraße.

 

Geplant ist im nördlichen Bereich des Grundstücks Triftstraße 14 der Neubau eines Lagergebäudes mit einer Größe von 10,74 m x12,36 m, Firsthöhe 6,20 m.

Um mögliche Nutzungskonflikte auszuschließen, wurde durch die untere Bauaufsichtsbehörde die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes empfohlen.

Für dieses Bauvorhaben ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Peitz und dem Vorhabenträger abzuschließen.

Mit der Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs wird das Entwurfs- und Planungsbüro GmbH in Peitz (GF: Frau R. Furchner) beauftragt.

Der Vorhabenträger übernimmt die Kosten des Verfahrens. Der Stadt entstehen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes keine Kosten

Alle erforderlichen Beschlüsse werden durch die Stadtverordnetenversammlung gefasst.

 

Es wird diskutiert.

 

Die Anwesenden stimmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und dem Planentwurf für den Neubau eines Lagergebäudes, Triftstraße 14 zu.

Die erforderlichen Beschlussvorlagen sind für die SVV einzureichen.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen