Beschluss:

 

 


Frau Donath informiert über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Hinweise der Öffentlichkeit zum B-Planentwurf „Wohnen am Gerichtspark“.

 

Es sind folgende Hinweise vom Landkreis Spree-Neiße eingegangen.

Bau- und Planungsamt:

-     Für die festgesetzte Straßenverkehrs- und Grünfläche ist anzugeben, ob es sich um öffentliche oder private Flächen handelt

Die Festsetzung erfolgt als öffentliche Flächen (gem. Erschließungsvertrag)

-     Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

Frau Donath schlägt vor, über dieses Thema in einer der nächsten Sitzung zu beraten.

Untere Denkmalschutzbehörde:

-     Da die Straßenverkehrs- und Parkfläche das Grundstück des "Kriegerdenkmals für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges" in Anspruch nehmen, ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis einzuholen.

Dies erfolgt im Zuge der Realisierung des Vorhabens.

Untere Naturschutzbehörde:

-     Verweis auf die Ersatzpflanzung. Geplant sind 12 Bäume. Dies ist nicht ausreichend, es sind 50 standortgerechte Laubbäume zu pflanzen und für die Anwuchs- und Erhaltungspflege sind 5 Jahre Gewährleistung ab Zeitpunkt der Pflanzung festzulegen.

Hierzu wird Rücksprache mit dem Fachplaner genommen.

Im Weiteren sind folgende Hinweise aus der Öffentlichkeit eingegangen.

-    Regelung der Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienst zur Gartenanlage

     Die Zufahrt erfolgt wie bisher bis zum Eingang der Sparte

-    Anfahrt zum Rückbau baulicher Anlagen, z.B. bei Aufgabe des Gartens

     Dies war bisher auch nicht möglich. Die Pächter der südlichen Parzellenreihe hatten zwar die Möglichkeit, bis an ihren Garten heranzufahren; war jedoch rechtlich nicht abgesichert. Das im Grundbuch gesicherte Geh- und Fahrrecht bezog sich nur auf den westlichen Randstreifen des heutigen Flurstücks 550.

-    Eine behindertengerechte Zufahrt zu den Gärten während der Bauphase ist abzusichern.

     Dies erfolgt durch den  Bauherren/ bauausführende Firmen.

-    5 Stellflächen zeitweise nicht ausreichend.

     Vorgesehen sind 5 Stellplätze, die bei Bedarf bis zur Erschließungsstraße erweitert werden könnten.

 

Die vorgebrachten Hinweise wurden geprüft und untereinander abgewogen.

 

Es gibt keine weiteren Hinweise der Anwesenden.

 

Das Abwägungsprotokoll ist als Beschlussvorlage für die SVV einzureichen.  


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen