Sitzung: 30.07.2020 Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss der Stadt Peitz/Picnjo
Beschluss:
Frau Donath
informiert über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange und Hinweise der Öffentlichkeit zum B-Planentwurf „Wohnen am
Gerichtspark“.
Es sind folgende
Hinweise vom Landkreis Spree-Neiße eingegangen.
Bau- und Planungsamt:
- Für
die festgesetzte Straßenverkehrs- und Grünfläche ist anzugeben, ob es sich um
öffentliche oder private Flächen handelt
Die Festsetzung erfolgt als öffentliche Flächen (gem.
Erschließungsvertrag)
-
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem
Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Frau Donath schlägt vor, über dieses Thema in einer
der nächsten Sitzung zu beraten.
Untere Denkmalschutzbehörde:
-
Da die Straßenverkehrs- und Parkfläche das Grundstück
des "Kriegerdenkmals für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges" in
Anspruch nehmen, ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis einzuholen.
Dies erfolgt im Zuge der Realisierung des Vorhabens.
Untere
Naturschutzbehörde:
-
Verweis auf die Ersatzpflanzung. Geplant sind 12
Bäume. Dies ist nicht ausreichend, es sind 50 standortgerechte Laubbäume zu
pflanzen und für die Anwuchs- und Erhaltungspflege sind 5 Jahre Gewährleistung
ab Zeitpunkt der Pflanzung festzulegen.
Hierzu wird Rücksprache mit dem Fachplaner genommen.
Im Weiteren sind
folgende Hinweise aus der Öffentlichkeit eingegangen.
- Regelung der Zufahrt für Feuerwehr und
Rettungsdienst zur Gartenanlage
Die Zufahrt erfolgt wie bisher bis zum
Eingang der Sparte
- Anfahrt zum Rückbau baulicher Anlagen, z.B.
bei Aufgabe des Gartens
Dies war bisher auch nicht möglich. Die
Pächter der südlichen Parzellenreihe hatten zwar die Möglichkeit, bis an ihren
Garten heranzufahren; war jedoch rechtlich nicht abgesichert. Das im Grundbuch
gesicherte Geh- und Fahrrecht bezog sich nur auf den westlichen Randstreifen
des heutigen Flurstücks 550.
- Eine behindertengerechte Zufahrt zu den
Gärten während der Bauphase ist abzusichern.
Dies erfolgt durch den Bauherren/ bauausführende Firmen.
- 5 Stellflächen zeitweise nicht ausreichend.
Vorgesehen sind 5 Stellplätze, die bei
Bedarf bis zur Erschließungsstraße erweitert werden könnten.
Die vorgebrachten Hinweise wurden geprüft und
untereinander abgewogen.
Es gibt keine weiteren Hinweise der
Anwesenden.
Das Abwägungsprotokoll ist als Beschlussvorlage für die SVV einzureichen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….
Davon anwesend ……
Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN-Stimmen …… Enthaltungen