Sitzung: 09.07.2020 Gemeindevertretung Drachhausen/Hochoza
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung Drachhausen stimmt der geplanten Errichtung einer
Basisstation für den BOS-Digitalfunk durch die Autorisierte Stelle Digitalfunk
(ASBB) auf dem kommunalen Grundstück in der Gemarkung Drachhausen, Flur 3,
Flurstück 246 mit angestrebten Interessenausgleich Rodelberg grundsätzlich zu.
Die
Gemeindevertreter bemängeln, dass die Mitglieder der Gemeindevertretung nicht
in die Standortsuche einer Basisstation für den BOS-Digitalfunk einbezogen
wurden.
Frau
Krötel bittet um das Rederecht für Herr Lindner (ASBB). Dem Rederecht wird
einstimmig zugestimmt.
Herr
Lindner erläutert den Werdegang der Standortsuche und weist darauf hin, dass es
sich bei der Errichtung der Basisstation für den BOS-Digitalfunk um eine
Investition von etwa 100.000,00 € handelt. Um Investitionssicherheit zu
erhalten werden aus diesem Grund ausschließlich Standorte genutzt die sich auf
kommunalen Grundstücken befinden.
Das
kommunale Grundstück Flur 3, Flurstück 246 der Gemarkung Drachhausen wurde nach
Vorprüfung in 2018 des Amtes Peitz und in Absprache mit dem ehemaligen
Bürgermeister Herr Woitow der ASBB als Standort am 14.02.2019 vorgestellt.
Herr
Lindner weist zusätzlich darauf hin, dass der Standort von privaten
Telefonanbietern genutzt werden kann.
Die
Gemeindevertretung bittet um Information wer die Kosten für die Entfernung des
Hügels tragen wird.
Frau
Krötel bittet um das Rederecht für Herr Schulze (ASBB). Dem Rederecht wird
einstimmig zugestimmt.
Herr
Schulze erklärt, dass die ASBB grundsätzlich bereit ist sich an den Kosten für
die Beseitigung des Hügels zu beteiligen. Im Vorfeld der Errichtung der
Basisstation für den BOS-Digitalfunk wird ein Bodengutachten beauftragt. Dieses
Gutachten wird auf den Hügel erweitert. Je nach dem was in dem Gutachten in
Bezug auf den Hügel festgestellt wird, wird sich eventuell an den Kosten
beteiligt oder diese vollständig getragen. Hierüber wird es zu gegebenen
Zeitpunkt entsprechende Vereinbarungen geben.
Herr
Lindner erklärt, dass je nach Bodenbeschaffenheit die genutzte Fläche für den
Funkturm zwischen 8 x 12 m und 8 x 15 m sein wird.
Herr Duhra
weist darauf hin, dass die Jagdgenossenschaft mit Zustimmung der Gemeinde
Drachhausen in das Flurstück 5.000 € bis 7.000 € investiert hat und fragt ob es
hierfür einen Ausgleich geben wird.
Herr
Lindner informiert, dass kein Ausgleich vorgesehen ist. Die Gemeinde
Drachhausen ist der Hauptprofiteur der Funkanlage.
Es kommt
zur Beschlussfassung. Frau Krötel verliest den Beschlussvorschlag mit einem
Zusatz.
Herr
Schulze von der Amtsverwaltung, Herr Kätzmer vom Landkreis Spree-Neiße, Herr
Lindner und Herr Schulze von der Autorisierten Stelle Digitalfunk (ASBB)
verlassen um 19:36 Uhr die Sitzung.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 11
Davon anwesend 11
Abstimmung 9 JA- Stimmen 0 NEIN-Stimmen 2 Enthaltungen