Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Drachhausen stimmt der geplanten Errichtung einer Basisstation für den BOS-Digitalfunk durch die Autorisierte Stelle Digitalfunk (ASBB) auf dem kommunalen Grundstück in der Gemarkung Drachhausen, Flur 3, Flurstück 246 mit angestrebten Interessenausgleich Rodelberg grundsätzlich zu.

 

 


 

Die Gemeindevertreter bemängeln, dass die Mitglieder der Gemeindevertretung nicht in die Standortsuche einer Basisstation für den BOS-Digitalfunk einbezogen wurden.

 

Frau Krötel bittet um das Rederecht für Herr Lindner (ASBB). Dem Rederecht wird einstimmig zugestimmt.

 

Herr Lindner erläutert den Werdegang der Standortsuche und weist darauf hin, dass es sich bei der Errichtung der Basisstation für den BOS-Digitalfunk um eine Investition von etwa 100.000,00 € handelt. Um Investitionssicherheit zu erhalten werden aus diesem Grund ausschließlich Standorte genutzt die sich auf kommunalen Grundstücken befinden.

 

Das kommunale Grundstück Flur 3, Flurstück 246 der Gemarkung Drachhausen wurde nach Vorprüfung in 2018 des Amtes Peitz und in Absprache mit dem ehemaligen Bürgermeister Herr Woitow der ASBB als Standort am 14.02.2019 vorgestellt.

 

Herr Lindner weist zusätzlich darauf hin, dass der Standort von privaten Telefonanbietern genutzt werden kann.

 

Die Gemeindevertretung bittet um Information wer die Kosten für die Entfernung des Hügels tragen wird.

 

Frau Krötel bittet um das Rederecht für Herr Schulze (ASBB). Dem Rederecht wird einstimmig zugestimmt.

 

Herr Schulze erklärt, dass die ASBB grundsätzlich bereit ist sich an den Kosten für die Beseitigung des Hügels zu beteiligen. Im Vorfeld der Errichtung der Basisstation für den BOS-Digitalfunk wird ein Bodengutachten beauftragt. Dieses Gutachten wird auf den Hügel erweitert. Je nach dem was in dem Gutachten in Bezug auf den Hügel festgestellt wird, wird sich eventuell an den Kosten beteiligt oder diese vollständig getragen. Hierüber wird es zu gegebenen Zeitpunkt entsprechende Vereinbarungen geben.

 

Herr Lindner erklärt, dass je nach Bodenbeschaffenheit die genutzte Fläche für den Funkturm zwischen 8 x 12 m und 8 x 15 m sein wird.

 

Herr Duhra weist darauf hin, dass die Jagdgenossenschaft mit Zustimmung der Gemeinde Drachhausen in das Flurstück 5.000 € bis 7.000 € investiert hat und fragt ob es hierfür einen Ausgleich geben wird.

 

Herr Lindner informiert, dass kein Ausgleich vorgesehen ist. Die Gemeinde Drachhausen ist der Hauptprofiteur der Funkanlage.

 

 

Es kommt zur Beschlussfassung. Frau Krötel verliest den Beschlussvorschlag mit einem Zusatz.

 

Herr Schulze von der Amtsverwaltung, Herr Kätzmer vom Landkreis Spree-Neiße, Herr Lindner und Herr Schulze von der Autorisierten Stelle Digitalfunk (ASBB) verlassen um 19:36 Uhr die Sitzung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   11

Davon anwesend 11

 

Abstimmung  9  JA- Stimmen   0  NEIN-Stimmen   2 Enthaltungen