Beschluss:

 

 


 

Frau Donath stellt ausführlich den Entwurf zum Städtebaulichen Vertrag für die Erschließung des Bebauungsplangebietes „Wohnen am Gerichtspark“ vor.

 

Der Erschließungsträger wird verpflichtet, auf seine Kosten und in Abstimmung mit der Stadt Peitz sowie den Versorgungsträgern die erforderlichen Erschließungsanlagen herzustellen, wie:

 

- öffentliche Erschließungsfläche einschließlich Fahrbahn

- Straßenentwässerung

- Straßenbeleuchtung

- Beschilderung

- Herstellung des Wendehammers

- Herstellung der öffentlichen Trink- und Abwasseranlage

 

Des Weiteren verpflichtet sich der Erschließungsträger, die Ertüchtigung des öffentlichen Weges von der August-Bebel-Straße bis an das Flurstück 550 zu übernehmen. Die Stadt Peitz wird die Aufweitung des Knotenpunktes an der August-Bebel-Straße übernehmen. Dazu sind finanzielle Mittel (ca. 6.500 €) im Haushalt bereit zu stellen.

 

Der Erschließungsträger verpflichtet sich zudem, die landschaftspflegerischen und grünordnerischen Ausgleichsmaßnahmen gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes durchzuführen.

 

Der Vertrag ist mit dem Vorhabenträger abgestimmt und wird Bestandteil des Bebauungsplanes.

 

Es wird diskutiert.

 

Der BUVA empfiehlt der SVV einstimmig, dem Entwurf des Städtebaulichen Vertrages zur Erschließung des Bebauungsplangebietes „Wohnen am Gerichtspark“ zuzustimmen. 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen