Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Amtsausschuss Peitz beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Parken auf ausgewiesenen Bereichen mit Parkscheinautomat im Naherholungsgebiet

„Großsee“ (Parkgebührensatzung).

 

 


Herr Sonke  erklärt, dass die Gemeinde Tauer diese Satzung nicht eigenständig hätte erlassen dürfen.

Frau Hölzner erläutert, dass nach § 6a Absätze 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes die Übertragung der Ermächtigung ausschließlich auf die kreisfreien Städte, Ämter und amtsfreien Gemeinden erfolgte. Am Satzungsinhalt hat sich nichts  geändert.

Auf Anfrage erklärt Herr Blümel, dass bei nicht zu ermittelnden Fahrzeuglenkern –für den ruhenden Verkehr – die Halterhaftung eintritt und somit der Fahrzeughalter zu ermitteln ist.

Herr Sonke bittet nunmehr um Abstimmung zum TOP.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……17….

Davon anwesend …17…

 

Abstimmung  ……16…  JA- Stimmen   ……0..  NEIN-Stimmen    1…… Enthaltungen