Beschluss:

 

 


 

Herr Exler dokumentiert und erläutert an Hand des umfangreichen Bildmaterials, wo sich  all die im Eigentum der Stadt Peitz liegenden Grundstücke befinden, welche größer als 400 qm sind. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass diese Flächen nur farblich dargestellt sind, jedoch baurechtlich noch nicht bewertet wurden.

 

Somit sollten die Flächen unter folgenden Gesichtspunkten bewertet werden:

 

1. Welche Grundstücke könnte man mit mindestens 2 Einfamilienhäusern bebauen?

2. Welche Grundstücke sind für eine Grün- oder Gartennutzung zu empfehlen?

3. Welche Grundstücke könnte man an die Agrargenossenschaft verkaufen oder verpachten? 

 

Es besteht die Möglichkeit, Einsicht in die Unterlagen im Bauamt des Amtes Peitz zu nehmen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen