Beschluss:

 

 


 

Frau Donath erläutert den Antrag der CDU-Fraktion zum Thema „Entwicklung von Konzepten zur Schließung von Baulücken in der Stadt Peitz“.

 

Aus dem Antrag gehen folgende Vorschläge hervor, welche seitens der Verwaltung einer ersten Betrachtung unterzogen wurden:

1.    die Gärten am Plantagenweg,

2.1  die Wiese an der Amtsverwaltung,

2.2  der Bereich der Kleingartenanlage an der Amtsbibliothek und

2.3  Flächen am Sportplatz

 

Die Flächen 1 und 2.1 sowie 2.2 (südlicher Bereich) liegen im Sanierungsgebiet „Historischer Altstadtkern“, im Geltungsbereich der Erhaltungs- und der Denkmalbereichssatzung der Stadt Peitz.

 

zu 1.

Die betreffende Fläche liegt im Geltungsbereich des B-Planes „Zitadelle“, ausgewiesen als Grünfläche. Für die Ausweisung als Wohnbaufläche wäre eine Änderung des B-Plans erforderlich. Zu beachten sind die Zweckbindungen der geförderten Projekte (B-Plan, Grundstücksankäufe, Sanierung Plantagenweg) für diesen Bereich. Aufgrund der Bodenverhältnisse (Gefälle, ehem. Festungsgraben) wäre eine nähere Betrachtung zur hydrologischen Situation erforderlich.

 

zu 2.1

Für die Ausweisung als Wohnbaufläche wäre die Aufstellung eines B-Plans erforderlich. Zu beachten sind die Zweckbindungen der geförderten Projekte (Grundstücksankäufe, Sanierung Dammzollstraße). Aufgrund der Bodenverhältnisse (Gefälle, ehem. Festungsgraben) wäre eine nähere Betrachtung zur hydrologischen Situation erforderlich.

 

zu 2.2

Der dargestellte Bereich nördlich des Grabens liegt im Geltungsbereich des B-Planes „An der (ehem.) B97“.

Für die Ausweisung der Fläche südlich des Grabens als Wohnbaufläche wäre die Aufstellung eines B-Plans erforderlich. Zu beachten sind die Zweckbindungen der geförderten Projekte (Sanierung Schulstraße). Aufgrund der Bodenverhältnisse (Umgebungsbereich der Malxe) wäre eine nähere Betrachtung zur hydrologischen Situation erforderlich.

Die Gärten durch Bundeskleingartengesetz geschützt, da die Sparte Mitglied im Dachverband ist. Bei Kündigung haben die Kleingärtner Anspruch auf Entschädigung.

 

zu 2.3

Für die Ausweisung einer Wohnbaufläche östlich und südlich der Malxe wäre die Aufstellung eines B-Plans erforderlich. Zu beachten ist die Zweckbindung der Neugestaltung des Sportplatzes. Aufgrund der Nähe zur Malxe wäre auch hier die hydrologische Situation näher zu betrachten.

 

Frau Donath erwähnt, dass in der Stadt Peitz derzeit 72 Wohnbaugrundstücke in ausgewiesenen bzw. in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen zur Verfügung stehen. So u.a. im westliche Bereich der R-Breitscheid-Straße, am Hornoer Ring, im Bereich der Fischerstraße, am Hammergraben und am Gerichtspark. Zudem könnte für die an der Siedlungsstraße mit 2-3-geschossigen Mehrfamilienhäusern ausgewiesene Wohnbaufläche eine Planänderung erfolgen. 

 

Herr Exler betont, dass an Hand der Ausführungen von Frau Donath nur erste Fakten zusammengetragen wurden um darzustellen, was machbar wäre.

 

Herr Bothe meldet sich zu Wort und unterstreicht nochmals mit seinen Worten den Antrag der CDU-Fraktion.

Er weist in diesem Zusammenhang insbesondere darauf hin, dass in der Stadt Peitz unbedingt auch seniorengerechte Wohnanlagen geschaffen werden müssen.

 

Es wird diskutiert.

 

Es kommt zur Abstimmung über den Antrag.

 

4 x     Ja

3 x     Enthaltungen

 

Der Antrag ist der SVV zur weiteren Entscheidung vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen