Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3, Enthaltungen: 2

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tauer beschließt, das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Nebengebäudes zur Bestandssicherung einer vorhandenen Wildfleischerei im Nebenerwerb mit Heizraum und Doppelcarportanbau auf dem Grundstück Hauptstraße 36 (Gemarkung Tauer, Flur 2 Flurstücke 163 und 164) herzustellen.

 

 

 


 

Die Bürgermeisterin erläutert kurz den Sachverhalt. Der Antrag liegt bereits wiederholt vor. Beim ersten Mal wurde das Einvernehmen nicht erteilt. Sie verweist darauf, dass das betreffende Grundstück im Außenbereich befindet und das Bauvorhaben als sonstiges Vorhaben zu betrachten ist. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werde, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt jedoch vor, da von schädlichen Umwelteinwirkungen auszugehen ist und unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen/Wege anfallen würden.

 

Die Bürgermeisterin fragt die Gemeindevertreter, ob sich irgendjemand für befangen erklären möchte. Dies ist nicht der Fall. Herr Huschga fragt, ob sich Frau Kallauke für befangen erklären möchte, da sie gegen den Antragsteller eine Strafanzeige gestellt habe.

Da diesbezüglich jedoch kein Sachzusammenhang besteht, erklärt sich auch Frau Kallauke für nichtbefangen.

 

Zum besseren Verständnis meldet sich Frau Albrecht bezüglich der Befangenheit zu Wort. Sie zitiert nochmals den Wortlaut der Kommunalverfassung bezüglich der Befangenheit und legt jedem Gemeindevertreter nahe, selbst zu entscheiden ob er befangen ist oder nicht.

 

Herr Teuscher erinnert in diesem Zusammenhang an das Bauvorhaben am Großsee (Teerofen 3). Er macht darauf aufmerksam, dass damals das Einvernehmen erteilt wurde, weil die Gemeindevertreter der Auffassung waren, dass das Bauvorhaben nicht genehmigungsfähig wäre. Gebaut wurde jedoch trotzdem.

Frau Kallauke erinnert daran, dass das Einvernehmen erteilt wurde, weil laut Aussage des Bauamtsleiters der Bauantrag genehmigt wird, ob Einvernehmen erteilt wird oder nicht.

 

Herr Teuscher erwartet eine Empfehlung des Amtes zu diesem vorliegenden Antrag, da die fachliche Kompetenz hierfür beim Bauamt liegen sollte.

Herr Exler erklärt, dass die fachliche und sachliche Prüfung nicht durch das Amt Peitz, sondern durch das Bauordnungsamt des Landkreises erfolgt.

Die Gemeindevertreter müssen gemäß der Beschlussvorlage entscheiden, ob das Bauvorhaben gewünscht ist, oder nicht.

Es kommt zur Beschlussfassung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   9

Davon anwesend 9

 

Abstimmung  4 JA- Stimmen   3 NEIN-Stimmen    2 Enthaltungen