Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss: Tei/BA/045/2010

Die Gemeindevertretung Teichland nimmt die Scopingunterlagen zum Untersuchungsrahmen der UVU zum Antrag auf wasserrechtliche Planfeststellung gemäß § 67 und 68 WHG für den „Gewässerausbau Cottbuser See, Teilvorhaben 2“ zur Kenntnis und gibt folgende Hinweise:

- Untersuchungsbereich Norden

Auswirkungen im Bereich Ortsteil Maust

Wasserregulierung im Bereich der Ortslage

- Bei der Gestaltung der Randgebiete ist grundsätzlich von der Umsetzung des Masterplanes der Anreiner Gemeinden auszugehen, z.B. keine vollständige Schließung der Grubenausfahrt im Norden

- Schaffung einer Ableitung vom Cottbuser See in den Tranitzer Fließ unter Einbeziehung der Bärenbrücker Teiche

- Naturschutzgebiete berücksichtigen

- Auswirkung auf das Peitzer Teichgebiet untersuchen

- Betrachtung der Schnittstelle zum Klinger See unter der Maßgabe der wassertechnischen Anbindung


Herr Geissler erläutert die Beschlussvorlage.

Während der Diskussion zum wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren wird festgelegt die Hinweise der Gemeindevertretung in den Beschluss aufzunehmen.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 11…. Davon

anwesend …10…



Abstimmung 10…… JA- Stimmen 0….. NEIN Stimmen …0 Enthaltungen