Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

1.   Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz die 1. Änderung zum Bebauungsplan „Wohnbebauung am Hammergraben” bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der Fassung vom November 2019 als Satzung.

2.   Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes wird gebilligt.

3.   Die Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt, für die 1. Änderungssatzung des Bebauungsplanes die Genehmigung zu beantragen.

Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Mit der Bekanntmachung der Genehmigung tritt die 1. Änderung zum Bebauungsplan in Kraft.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 BbgKVerf war 1 Gemeindevertreter von Abstimmung ausgeschlossen.

 

 


 

Herr Minetzke erklärt sich für befangen.

 

Herr Exler erhält Rederecht und erläutert die Beschlussvorlage.

 

Der Hinweis der unteren Abfallwirtschaft- und Bodenschutzbehörde des Landkreises Spree-Neiße wurde in der Planzeichnung ergänzt und in die Begründung eingearbeitet. Das eingearbeitete Textfeld auf Seite 8 im letzten Abschnitt wird verlesen.

 

Die Abgeordneten nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

er Beschluss wird zur Abstimmung gebracht.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …17…….

Davon anwesend …15…

 

Abstimmung  …15……  JA- Stimmen   ……0..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen

                         ….1……  Befangen