Beschluss:

 

 


 

Herr Ackermann berichtet: Die Veranstaltung war wieder gelungen. Sie wurde wieder von sehr vielen Gästen besucht, eine Auswertung erfolgt aber erst am kommenden Tag.

Herr Krakow berichtet von vielen Gästen aus Cottbus, welche die Kneipennacht lobten. Jedoch findet Herr Krakow den Veranstaltungstermin problematisch.

 

Herr Bothe kritisiert den Veranstaltungstermin scharf. Bestimmte Dinge macht man nicht. Selbst zu DDR-Zeiten hatte man vor dem Totensonntag mehr Respekt.

Herr Ackermann erwidert, dass es in Brandenburg gesetzlich gestattet ist, bis früh um 4.00 Uhr zu feiern.

Auch Frau Kahl findet unabhängig von den gesetzlichen Möglichkeiten den Termin unpassend.  Ein günstiger Termin wäre ihrer Ansicht nach Anfang November, an dem früher die Cottbuser Kneipennacht veranstaltet wurde. Diese Veranstaltung gibt es jedoch nicht mehr und das Datum könnte für Peitz genutzt werden.

Herr Roschke erklärt, dass vor 5 Jahren der Termin gewählt wurde, damit die Gastronomen im Winter eine Verdienstmöglichkeit haben. Und der Samstag vor dem Totensonntag war die einzig mögliche Variante. Auch Herr Kruse findet den Termin geeignet.

 

Herr Bothe kritisiert in diesem Zusammenhang die mangelnde Teilnahme am Volkstrauertag. Dem schließt sich Herr Kruse an. Er sagt, die Jugend sei nicht mehr traditionsbewusst.

 

Daraufhin erwiedert Herr Bothe, dass es ganz genau darum geht und versteht nicht, dass Herr Kruse beim Thema Totensonntag völlig anders handelt.

Er verlangt eine Abfrage, wie der Ausschuss zum Veranstaltungstermin vor dem Totensonntag steht.

 

Die Mehrheit des Ausschusses findet den Termin vor dem Totensonntag ungeeignet. 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen