Beschluss:

 

 


 

Es sind Einwohner anwesend.

 

Herr Paul aus der Triftstraße 57 A meldet sich zu Wort.

 

Er informiert über den schlechten Straßenzustand in der Triftstraße. Trotzdem wird die Straße häufig als Durchgangsstraße bzw. Abkürzung zwischen der Haupt- und der Kraftwerkstraße genutzt. Das Verkehrsaufkommen sei enorm gestiegen. Die Kraftfahrer halten sich nicht an ausgewiesene Geschwindigkeit. Durch den vorgenannten schlechten Straßenzustand und die Beschaffenheit der Straßen - Kopfsteinpflaster - sei der Lärmpegel enorm hoch. Er bittet, zu prüfen, ob die Geschwindigkeit in diesem Bereich auf 30 km begrenzt werden könne, um damit eine Lärmminderung zu erzielen.

 

Herr Blümel verweist auf die Festlegungen für Anliegerstraßen bzw. Anliegerbebauung. Grundsätzlich wäre eine Begrenzung der Geschwindigkeit sinnvoll. Das Ordnungsamt wird das Anliegen mit Herrn Pfister vom Sachgebiet Ordnung, Sicherheit, Verkehr des Landkreises Spree-Neiße besprechen und ein entsprechendes Antragsverfahren einleiten.

 

Herr Schmidt meldet sich zu Wort und bestätigt die Ausführungen von Herrn Paul. Er schlägt vor, verkehrsberuhigende Zonen oder Poller einzurichten.

 

Dem entgegen stehe aber, dass das Befahren der Straße z. B. durch die Straßenreinigung oder die Abfallwirtschaft schwierig wäre.

 

Weiterhin hat er die Auffassung, dass der Winterdienst die Triftstraße auf Grund der Beschaffenheit der Straße nicht beräumen muss. Die Anlieger übernehmen diese Pflicht.

 

Herr Blümel merkt an, dass der Winterdienst pauschal in einem festgeschriebenen Zeitrahmen beauftragt wird. Im neuen Ausschreibungsverfahren schlägt er vor, die Triftstraße rauszunehmen.

 

Frau Hölzner bedenkt in diesem Zusammenhang, dass die Stadt Peitz einer Verkehrssicherungspflicht habe. Das sollte berücksichtigt werden.

 

Herr Paul meldet sich erneut zu Wort und gibt den Hinweis, dass der Hammergraben häufig durch umgeknickte Bäume verunreinigt werde. Das sollte geprüft und Abhilfe geschaffen werden.

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen