Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

1.   Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz die 1. Änderungssatzung zum Bebauungsplan „Wohnbebauung am Hammergraben” bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

2.   Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes wird gebilligt.

3.   Die Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt, für die 1. Änderungssatzung des Bebauungsplanes die Genehmigung zu beantragen.

      Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

      Mit der Bekanntmachung der Genehmigung tritt die 1. Änderung zum Bebauungsplan in Kraft.

 

 

 


 

Herr Minetzke erklärt sich für befangen und nimmt nicht an der Abstimmung teil.

 

Es gibt keine Fragen seitens der Abgeordneten.

 

Frau Donath verlässt die Sitzung.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …17…….

Davon anwesend …15…

 

Abstimmung  ……15…  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen

                           …1…..   Befangen