Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.   Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch den Bebauungsplan „Wohnbebauung Am Malxebogen” bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der Fassung vom Mai 2019 als Satzung.

2.   Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

3.   Die Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt, für die Satzung des Bebauungsplanes die Genehmigung zu beantragen.

Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Mit der Bekanntmachung der Genehmigung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

 

 


 

Frau Donath informiert, dass aus formalen Gründen der Entwurf des Bebauungsplanes mit der dazugehörigen Begründung in der Zeit vom 08.08.2019 bis 10.09.2019 nochmals öffentlich ausgelegt wurde.

Im weiteren Verfahren ist nunmehr der Satzungsbeschluss zu wiederholen.

 

Herr Chrobot erkundigt sich, wieso das Verfahren wiederholt werden muss.

Frau Donath antwortet, dass der Grund dafür ein Zahlendreher war.

 

Herr Schulz weist daraufhin, dass in der Beschlussvorlage die Vorberatung mit dem BVUA fehlt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …17…….

Davon anwesend …16…

 

Abstimmung  …15……  JA- Stimmen   …1…..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen