Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 3, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tauer beschließt, das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Nebengebäudes zur Fleischverarbeitung mit Heizraum und Personalbereich mit Doppelcarportanbau auf dem Grundstück Hauptstraße 36 (Gemarkung Tauer, Flur 2 Flurstücke 163 und 164) herzustellen/ nicht herzustellen mit folgender Begründung …(*)

 

(*) Nicht Zutreffendes bitte streichen

 

 

 


Die Gemeindevertreter beschließen einstimmig die Änderung der Benennung des TOP von „Umbau“ zu „Neubau“.

 

Herr Kalzke betont, dass man sich hierbei auf §35 BauGB beziehen muss, da es sich um einen Bau im Außenbereich handelt. Außerdem befürchtet er eine zu dichte Bebauung ohne Einhaltung der Abstandfläche.

 

Herr Teuscher hinterfragt die Abstandsflächen der Gebäude und merkt an, dass es zur Geruchs- und Lärmbelästigung durch die Räucher- und Kühlanlagen kommen könnte.

 

Herr Brasching entgegnet, dass die Bürger in ihren Vorhaben unterstützt werden sollten, da dadurch die Zahl der Steuerzahler erhöht wird.

 

Herr Biemelt bezweifelt die langfristige Nutzung des zukünftigen Gebäudes, da es naheliegend ist, dass das Gebäude irgendwann nicht mehr zum Betrieb, sondern zum Wohnen genutzt werden und eine Umnutzung beantragt werden könnte.

 

Frau Kallauke bringt ein, dass die Versiegelung von Agrarflächen eine Problematik beim Bau im Außenbereich darstellt.

 

Es kommt zur Abstimmung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……9….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  …3……  JA- Stimmen   …3…..  NEIN-Stimmen    …3… Enthaltungen