Herr Sonke stellt mit kurzen Worten den Inhalt des Gute-KiTa-Gesetzes vor. Es geht um die Kinder die über 8 Stunden hinaus in der Kita betreut werden.

Die dafür gestellten pauschalen Mittel des Landes sind aber an mehrere  Voraussetzungen gebunden, die bei genauer Betrachtung sich nicht wirklich positiv für den Kitaträger erweisen. So muss der Elternbeitrag gesenkt werden und mehr Personal ist vorzuhalten. Problematisch stellt sich auch die Stichtagesregelung dar. Der Berechnungsstichtag für die Finanzierung ist der 1.3. eines Jahres. Wenn aber im Laufe des Jahres noch weitere Eltern eine Betreuung  über 8 Stunden  wünschen, sind diese nicht in der pauschalen Finanzierung einbezogen. Diese Kosten bleiben dann bei der Kommune hängen. Das Gesetz ist gut gemeint aber schlecht für die Kommunen gemacht.

Frau Hölzner weist noch darauf hin, dass bei Anwendung des Gute-KiTa-Gesetzes neue Satzungen und auch neue Kalkulationen notwendig werden. Die letzten Satzungen bzw. Kalkulationen liegen noch immer auf dem Weg der Prüfung beim Bundesverwaltungsgericht vor.

Als Fazit stellt Herr Sonke fest, dass das Gesetz zu viele finanzielle Risiken bei der Kommune belässt, so dass Aufwand und Nutzen nicht in einer positiven Relation stehen.