Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Tauer beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Parken auf ausgewiesenen Bereichen mit Parkscheinautomat im Naherholungsgebiet „Großsee“ (Parkgebührensatzung). Der § 5(2) wird ersatzlos gestrichen. § 5(3) wird entsprechend zu §5(2).  

 

 

 


Frau Hölzner erläutert die Beschlussvorlage. Sie merkt an, dass das Verwaltungsgericht Cottbus die Einreichung einer Parkgebührensatzung gefordert hat, da im Jahr 2018 und 2019 verwaltungsgerichtliche Verfahren/ Streitfälle auftraten.

 

Bisherige Grundlage für die Einnahme der Parkgebühren war die Satzung „Nutzungsbedingungen und Nutzungsentgelte für die Benutzung der öffentlichen Parkplätze in den Erholungsgebieten Großsee und Garkoschke“, aus dem Jahr 1996.   

 

Herr Teuscher ist der Meinung, dass der §5(2) „Die tägliche Höchstparkdauer für die Parkplätze beträgt maximal fünf Stunden“ gestrichen werden sollte, da dies nicht mit §6(1) „Tagesticket für PKW 5,00 Euro“ übereinstimmt. §5(3) wird dementsprechend zu §5(2).

 

Es kommt zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …9….

Davon anwesend …7…

 

Abstimmung  …6…  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …1… Enthaltungen