Beschluss:

 

 


Frau Kallauke bezieht sich auf ein Schreiben vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises Spree-Neiße bezüglich eines Lichtraumprofiles. Die Einwohner der Gemeinde werden gem.

§ 32(1) StVO bis Ende Februar 2020 aufgefordert, Bäume, Sträucher, Äste und Hecken in den Nebenstraßen so zu kürzen, dass diese nicht auf die Straße ragen und/oder den Weg versperren.

 

Gemäß § 3(2) Nr. h der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im Amt Peitz vom 13.07.2009

ist es untersagt, Hecken und ähnliche Einrichtungen in die Straße hineinragen zu lassen. Bäume, Äste und Zweige müssen über Gehwegen und Radfahrwegen mindestens 2,50 m, über Fahrbahnen 4,50 m vom Erdboden entfernt, freigeschnitten werden. Einzäunungen und Anpflanzungen jeder Art an Straßenkreuzungen, Kurven und Einmündungen sind entweder durchsichtig oder so niedrig zu halten, dass durch sie die Übersicht über den Verkehr nicht behindert wird.

 

Die Bürgermeisterin gibt den Termin des vierten Arbeitseinsatzes/ Herbstputzes bekannt, der am 09.11.2019 ab 09:00 Uhr stattfindet. Treff ist am Gemeindehaus.

 

Herr Kurz informiert über den Besuch von Herrn Schubert von der CIT am 09.10.2019 in Schönhöhe. Er wurde eingeladen und informierte über Themen wie Förderprogramme, den zukünftigen Handyempfang sowie über die einzelnen Anschlüsse. Weiterhin wurde Angesprochen, weshalb die Verlegung der Kabel auf dem Feld in Schönhöhe nicht unterirdisch erfolgte.

 

Frau Kallauke merkt an, dass zu o.g. Thema am 11.10.2019 ab 18:00 Uhr im Hotel "Christinenhof & Spa" eine Informationsveranstaltung zum Internetausbau in der Gemeinde Tauer und dem OT Schönhöhe durch die Deutsche Telekom stattfindet.

 

Die Bürgermeisterin gibt bekannt, dass für 2020 in den Haushalt der Gemeinde Geld für die Erneuerung der Trauerhalle Schönhöhe eingestellt wird. Momentan ist die Trauerhalle mit Kunstrasen ausgelegt. Die Trauerhalle soll gefliest werden, um die aufwendige Reinigung des Kunstrasens in Zukunft zu vermeiden.  

  


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen